Bitte beachten Sie unsere Hinweise.
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Albanien
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Am 11.08.2010 hat Ramadan begonnen.
Daher kann es in vielen arabischen Konsulaten zu Verzögerungen bei der Beantragung kommen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.
Einreise ohne Visum
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende
- benötigen für die Einreise nach Albanien kein Visum
Voraussetzungen:
-
Gültiger Reisepass: ab Einreise mindestens 3 Monate
- gültiger Personalausweis: nur für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Nichtdeutsche Staatsangehörige
-
visumfrei auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Montenegro, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA, Zypern.
Grenzvisa für Touristengruppen
- für folgende Staatsangehörige: Bahrain, Bolivien, Brunei, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Hong Kong, China, Jamaika, Mexiko, Moldawien, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Russland, Salvador, Taiwan, Thailand, Ukraine, Uruguay, Venezuela
- Grenzvisa werden für 3 Tage ausgestellt
-
nur für Touristengruppen, die von einem lizenzierten Touroperator organisiert sind
Visum vor Einreise
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Alle Visa Antragsteller müssen persönlich im Konsulat vorstellig werden!
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
1.1. Kinderausweis
- gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 1 Monat
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein!
4. Besonderheiten
4.1. für Geschäftsreisende
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik von Albanien, Konsularabteilung, Friedrichstr. 231, 10969 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














