Informationen für deutsche Staatsangehörige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationsstand: 24.04.2017
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationsstand: 24.04.2017
Besonderheiten
Besonderheiten bei Einreise
Krankenversicherung
Gültigkeit für Belarus für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
Versicherungssumme darf nicht weniger als USD 5.000,00 abdecken
es sollen Versicherungsfälle umfasst sein, die von der Gesetzgebung der Republik Belarus über die Krankenversicherungspflicht der Ausländer bestimmt sind
versehen mit dem Logo des belarussischen Versicherungsinstitutes, mit dem das ausländische Versicherungsinstitut den Vertrag über die Regelung von finanziellen und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Eintreten der Versicherungsfälle abgeschlossen hat.
mit der Telefonnummer des belarussischen Versicherungsinstitutes, dessen Logo diese Versicherungspolice trägt und das bei Bedarf an medizinischer Hilfe zu erreichen ist.
Registrierungspflicht
innerhalb von 5 Tagen (ausgenommen bei Feier- und Festtagen) nach Einreise
bei der zuständigen Anmeldebehörde des Aufenthaltsortes: zuständiges Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden, Verwaltungen der Hotels.
Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.
Kinder
Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
Informationsstand: 24.04.2017
Daten & Fakten
Fakten
Hauptstadt: Minsk
Amtsprache: Weißrussisch, Russisch
Währung: Weißrussischer Rubel ⇒ Währungsrechner öffnen
Telefonvorwahl: +375
Informationsstand: 24.04.2017
Transitvisa
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Visum berechtigt zu einem maximalen Transitaufenthalt von 48 Stunden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Ausreis mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Kopie des Visum des Ziellandes
Das Tranistvisum kann erst nach Erteilung des Visums für das Zielland beantragt werden.
Informationsstand: 24.04.2017
Besuchervisa
Informationen zum Besuchervisum
Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Ausreis mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Originaleinladung für Privatreisende bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen
Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist das Original der Einladung einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen. Die Einladung soll entweder durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellt oder notariell beglaubigtet werden
Die Einladung von Freunden oder Verwandten in Belarus muss im Original an den Reisenden geschickt werden.
Informationsstand: 24.04.2017
Touristenvisa
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Bestätigung der Hotelreservierung (bei Reisen mit einer Dauer von bis zu 10 Tagen)
Es werden ausschließlich Fax-Bestätigungen von Hotels akzeptiert, die beim Aussenministerium registriert sind!
Auf der Bestätigung muss die vom Aussenministerium erteilte Referenznummer des Reiseveranstalters oder des Hotels angegeben sein
Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters (bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 10 Tagen)
Informationsstand: 24.04.2017
Geschäftsvisa
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus für Aufenthalte bis 30 Tage
In der Einladung muss der geschäftliche Charakter der Reise bestätigt werden
Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Aufenthaltsdauer des Reisenden in Belarus.
Nur ausnahmsweise und nach Ermessen des Konsulats kann auf eine Einladung verzichtet werden, wenn der Antragsteller mindestens ein erteiltes Arbeitsvisum für Belarus nachweisen kann (Kopie genügt).
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus für Aufenthalte über 30 Tage
Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.
Hierfür muss der Geschäftspartner das spezielle Einladungsformularder belarussischen juristischen Person ausfüllen, mit Stempel und Unterschrift des Generaldirektors
Dauervisum
wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für eine unbegrenzte Anzahl der Reisen nach Belarus.
die gesamte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen darf nicht überschritten werden
Die Ausstellung des Dauervisums für Geschäftsleute wird vom belarussischen Konsulat nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
Antrag der belarussischen juristischen Person für einen langfristigen Aufenthalt
Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person
Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person
Ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben von dem Leiter der Organisation)
Bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
Informationsstand: 24.04.2017
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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