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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Ägypten - Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Informationsstand: 19.01.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Arabische Republik Ägypten (EG)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.

Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.

An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.

Ausreise und Transit

Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.

Beschränkungen im Land

Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
  • Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • bei Einreise auf dem Flughafen erhalten deutsche Staatsangehörige ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.
  • dies gilt nicht bei Einreisen auf dem Land- oder Seeweg

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum.
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“.
  • Die Einreise mit dem bei Ausreise noch mindestens 2 Monate gültigen  Personalausweis ist für folgende Nationalitäten möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal
  • Die Einreise mit dem Personalausweis ist für Geschäftsreisende nicht gestattet.
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.

Trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, wird grundsätzlich dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.

Für die Arabische Republik Ägypten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:

  • Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bosnien-Herzegowina, China, Georgien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Tschetschenien,Turkmenistan, Türkei, Usbekistan und alle afrikanischen Länder.

Für die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Länder benötigt die Konsularabteilung eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden. Dadurch kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall mindestens 3 bis 6 Wochen betragen.

Für die Arabische Republik Ägypten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • 1 Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite) nur für nicht Deutsche Staatsangehörige erforderlich
    • 1 Kopie der bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Hotel- und Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
    • Bestätigung über die gebuchten Hotels

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • 1 Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite) nur für nicht Deutsche Staatsangehörige erforderlich
    • 1 Kopie der bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Name, Anschrift und Telefonnummer der Firma in Ägypten
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten, Konsularabteilung, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin
  • Arbeitsvertrag bei Geschäftsreisenden (mit Arbeitsaufnahme)
    • ein von der ägyptischen Regierung genehmigter Arbeitsvertrag mit dem ägyptischen Unternehmen
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Konsulate
in Deutschland
  • Ägypten Botschaft Berlin
    Stauffenbergstr. 6/7
    10785 Berlin
  • Ägypten Generalkonsulat Hamburg
    Mittelweg 183
    20148 Hamburg
  • Ägypten Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Eysseneckstr. 34
    60322 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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