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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China (HK)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.

Alle international Einreisenden (inklusive Taiwan), die am Tag der Ankunft in Hongkong mindestens drei Jahre alt sind, müssen einen negativen PCR-Test (innerhalb von 48 Stunden vor Abflug) oder einen negativen Schnelltest (innerhalb von 24 Stunden vor Abflug) nachweisen. Bei Einreise auf dem Landweg gilt die Ankunftszeit an der Grenze. Ein Foto des Testergebnisses soll 90 Tage lang aufbewahrt oder kann freiwillig über das „Health Declaration Form“ hochgeladen werden.

Weitere Informationen bietet die Regierungswebseite.

Ausreise und Transit

Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.

Aktuelle Informationen, u.a. zu geöffneten Grenzübergängen, bietet die Regierung von Hongkong.

Beschränkungen im Land

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes wurde aufgehoben.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong. 
  • Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
  • Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • Weiter- oder Rückreisetickets
     

Für die Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Eine Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Geschäftsreise ist möglich.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Ägypten, Äthiopien, Algerien (bis 14 Tage), Andorra, Angola, Aruba, Bahamas, Bahrein, Belgien, Belize, Benin, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, British Virgin Islands, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Cayman Inseln, Chile, Cook Inseln, Dänemark, Dschibuti, Domenika, Dominikanische Republik, Ecuador, Estland, Falkland Inseln, Faroe Inseln, Fidji Inseln, Finnland, Frankreich, Französisch Großbritannien, Guiana, Französisch Polynesien, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guam, Island, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kanada, Kap Verde, Katar, Kiribati, Kolumbien, Kongo, Korea (Republik), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malediven, Mali, Malta, Marschalinseln, Martinique, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montserrat, Marokko,  Myanmar, Namibia, Nepal, Niederlande, Niederländische Antillen, Neuseeland, Niger, Niue, Nördliche Mariannen Inseln, Norwegen, Österreich, Oman, Osttimor, Palau, Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Reunion, Rumänien, Russland (bis 14 Tage), Ruanda, Saint-Pierre and Miquelon, Samoa, San Marino, Schweiz, Seychellen, Singapur, Simbabwe, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Spanien, St. Helena, St. Kitts u. Nevis, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Suriname, Schweden, Schweiz, Tansania, Thailand, Trinidad u. Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turk u. Caicos Inseln, Tuvalu, Uganda, Ungarn, Uruguay, Vanatu, Vatikan Stadt (bis 14 Tage), Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Wallis u. Futuna, Yemen, Zentralafrika, Zypern.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 14 beziehungsweise 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
  • Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • Weiter- oder Rückreisetickets

Visum vor Einreise erforderlich

Für folgende Staatsangehörige ist ein Visum vor Einreise erforderlich:
  • Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Burundi, Costa Rica, Cote dIvoire, Eritrea, Georgien, Ghana, Grenada, Iran, Irak, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Korea (Demokratische Republik), Kirgisistan, Kuba, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Moldavien, Montenegro, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Palestina, Panama, Peru (spezielle Pässe), Russland (ab 15 Tage), Serbien, Senegal, Sierra Leone, Salomon Inseln, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Turkmenistan,  Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vatikan Sonderpässe, Vietnam, Inhaber von Reisedokumenten für Staatenlose

Besonderes

Zusätzlich werden für russische und ukrainische Staatsangehörige folgende Unterlagen zur Visabeantragung gefordert:
  • aktueller Kontoauszug in Kopie (als Nachweis dafür, dass für die Reise ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.)
  • Heiratsurkunde (in Kopie)
     

Für die Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Eine Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Geschäftsreise ist möglich.

Besonderheiten

Achtung:
Die Visa können beim Konsulat der Botschaft der Volksrepublik China nicht auf dem Postweg beantragt werden! Wir reichen Ihre Antragsunterlagen persönlich im Konsulat ein.

Fakten

  • Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China
  • Amtsprache: Hochchinesisch, Englisch
  • Währung: Hongkong-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +852

Informationen zum Touristenvisum

Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen.
Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Genehmigungsverfahren für die Visaerteilung obliegt der Immigrationsbehörde in Hongkong. Aus diesem Grund kann die Bearbeitungsdauer im Konsulat nicht festgelegt werden.
Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das aktuelle Antragsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu: Tel. 030-844 687 - 0
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kopie der Buchungsbestätigung eines Reisebüros über die Hin- und Rückreise

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen.
Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Visum berechtigt eine Arbeitsaufnahme im Rahmen der Geschäftsreise.
Das Genehmigungsverfahren für die Visaerteilung obliegt der Immigrationsbehörde in Hongkong. Aus diesem Grund kann die Bearbeitungsdauer im Konsulat nicht festgelegt werden.
Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das aktuelle Antragsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu: Tel. 030-844 687 - 0
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kopie der Buchungsbestätigung eines Reisebüros über die Hin- und Rückreise
  • Name und Adresse von dem Geschäftspartner/ Arbeitgeber in Hongkong
  • Bestätigung der Firma in Hongkong
  • Arbeitsvertrag

Informationen zum Studentenvisum

Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen.
Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Genehmigungsverfahren für die Visaerteilung obliegt der Immigrationsbehörde in Hongkong. Aus diesem Grund kann die Bearbeitungsdauer im Konsulat nicht festgelegt werden.
Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das aktuelle Antragsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu: Tel. 030-844 687 - 0
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kopie der Buchungsbestätigung eines Reisebüros über die Hin- und Rückreise
  • Empfehlungsbrief von der deutschen Universität bzw. Hochschule
  • Bestätigung der Universität in Hongkong
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Konsulate
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  • Hongkong Botschaft Berlin


Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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