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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Tunesische Republik (TN)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.

Reisende müssen derzeit keinen Testnachweis bzgl. COVID-19 vorlegen, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.

Personen, die COVID-19-Symptome zeigen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.

Ausreise und Transit  

Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.

Beschränkungen im Land

Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden. Teils kann in öffentlichen Gebäuden eine Maskenpflicht gelten (z. B. Krankenhäuser, Flughäfen).

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
  • bei einem geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:

  • Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
    • Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderausweis oder einen Eintrag im Reisepass eines Elternteils
  • Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
  • Hin- und Rückflugtickets

Von den tunesischen Grenzbehörden wird der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt und ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.

Deutsche Staatsangehörige können zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Tunesien ohne Visum einreisen. Auch bei einer Arbeitsaufnahme ist kein Visum erforderlich, sondern nur eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium in Tunesien. Reist der Antragsteller zu privaten Zwecken in Tunesien ein und kommt bei Freunden oder Angehörigen unter, muss bei Einreise die Adresse des Aufenthaltsortes angegeben werden.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • alle EU-Länder und die Schweiz
  • Algerien, Andorra, Antigua, Argentinien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Bermuda, Bosnien Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, England, Elfenbeinküste, Estland, Fidschi, Gambia, Georgien, Guinea, Honduras, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Kiribati, Kroatien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Maurice, Mauretanien, Moldawien, Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Quatar, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, St. Kittes und Nevis, St. Lucia, Solomon Island, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tschechiche Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA, Vatikan und Weißrussland

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Achtung:
Staatsangehörige der Republik Kosovo können kein Visum für Tunesien beantragen. Diese Staatsangehörigkeit wird von Tunesien nicht anerkannt.

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (gebuchte Pauschalreise)
  • Wenn keine Arbeitsaufnahme im Land erfolgt
  • Wenn keine Ausbildungsmaßnahme im Land erfolgt

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise ohne Visum werden folgende Dokumente gefordert:

  • Ein gültiger nationaler Reisepass
    • Reisepass oder Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise
  • Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
  • Hin- und Rückflugtickets oder Kreuzfahrtreservierung

Staatsangehörige der EU und der Schweiz können zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Tunesien ohne Visum einreisen. Auch bei einer Arbeitsaufnahme ist kein Visum erforderlich, sondern nur eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium in Tunesien. Reist der Antragsteller zu privaten Zwecken in Tunesien ein und kommt bei Freunden oder Angehörigen unter, muss bei Einreise die Adresse des Aufenthaltsortes angegeben werden.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Visum berechtigt den touristischen Aufenthalt in Tunesien. Bearbeitungszeit im Konsulat: min. 2 Wochen + Hin- und Rückversand. Visum-Gültigkeit: ab Ausstellung 3 Monate
Aufenthalt: ab Einreise bis zu 30 Tage

Einreisebestimmungen mit Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:

  • Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
    • Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
    • Aufenthaltserlaubnis in Kopie für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen.
    • Meldebescheinigung im Original für den Wohnsitz in Deutschland genügt bei Staatsangehörigen aus EU-Ländern
  • Kopie der Lichtbildseite im Reisepass
    • Nach Möglichkeit bitte eine Farbkopie
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • 2 Passfotos
    • Biometrisch
    • Identisch
    • Original
    • Farbig
    • Nicht älter als 6 Monate
    • Format: 3,5 cm x 4,5 cm
  • Nachweis der Unterkunft
    • Kopie einer Hotelreservierung
    • Oder einer Einladung aus Tunesien
    • Oder einer Kreuzfahrtreservierung
  • Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
  • Hin- und Rückflugtickets

Die Beantragung des Visums im Konsulat muss persönlich erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Visum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche zu führen, Messen und Vorträge zu besuchen und Verhandlungen zu führen.
Eine Arbeitsaufnahme ist jedoch nicht gestattet.
Bearbeitungszeit im Konsulat: min. 2 Wochen + Hin- und Rückversand
Visum-Gültigkeit: ab Ausstellung 3 Monate
Aufenthalt: ab Einreise bis zu 30 Tage

Einreisebestimmungen mit Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:

  • Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
    • Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
    • Aufenthaltserlaubnis in Kopie für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen.
    • Meldebescheinigung im Original für den Wohnsitz in Deutschland genügt bei Staatsangehörigen aus EU-Ländern
  • Kopie der Lichtbildseite im Reisepass
    • Nach Möglichkeit bitte eine Farbkopie
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • 2 Passfotos
    • Biometrisch
    • Identisch
    • Original
    • Farbig
    • Nicht älter als 6 Monate
    • Format: 3,5 cm x 4,5 cm
  • Kopie der Einladung einer Firma in Tunesien.
    • Angaben zum Zweck und Dauer der Reise müssen enthalten sein.
  • Entsendungsschreiben
    • Schreiben der Deutschen Firma mit folgenden Angaben:
    • Zweck und Dauer der Reise
    • Hinweis, wer die Aufenthaltskosten übernimmt

Die Beantragung des Visums im Konsulat muss persönlich erfolgen.

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Konsulate
in Deutschland
  • Tunesien Botschaft Berlin
    Lindenallee 16
    14050 Berlin
  • Tunesien Konsulat Hamburg
    Lübecker Str. 1
    22087 Hamburg
  • Tunesien Generalkonsulat Bonn
    Godesberger Allee 103
    53175 Bonn
  • Tunesien Konsulat München
    Herzog-Heinrich-Str. 1
    80336 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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