• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Angola
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Bitte beachten Sie, das Konsulat hat am 04.08.2010 die Konsulatsgebühren erhöht.
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten „Sichtvermerk“
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
1.1. Kinderausweis
- Die Einreise mit einem gültigen Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren nur mit Passfoto) ist möglich.
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 2 Visa Antragsformulare
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Transitvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
- jedes Formular vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Reisebestätigung in Kopie
5. Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
5.1. für Geschäftsvisa
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit den folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des angolanischen Partners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstr. 58, 10179 Berlin
-
Einladung aus Angola
Einladungsschreiben der Firma in Angola im Original mit Firmenstempel, in portugiesischer Sprache
5.2. für Touristenvisa
-
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt (z. B. aktuelle Kontoauszüge)
-
Reisebestätigung + Hotelbuchungsbestätigung
5.3. für Kurzvisa
- Bearbeitungszeit im Konsulat: mindestens 4 Werktage
- vorherige Genehmigung durch den Dienst für Migration und Ausländer (Mitteilung über die Erteilung genügt) erforderlich.
- Das Kurzvisum muss innerhalb einer Frist von 72 Stunden eingesetzt werden.
- Aufenthalt in Angola: bis zu 7 Tage
- einmalige Verlängerung in Angola für den gleichen Zeitraum möglich.
5.4. für Transitvisa
- erlaubt eine Durchreise innerhalb von 5 Tagen
- keine Verlängerungsmöglchkeit
5.5. für Arbeitsvisa
Informationen zu Arbeitsvisa sind für VES-Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.
5.6. bei Einreise: Gelbfieberimpfnachweis (Original)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














