• Geschäftsvisa 2-fach
• Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
• Express-Geschäftsvisa 1-fach
• Express-Geschäftsvisa 2-fach
• Express-Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Express-Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 1-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 2-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Auswärtiges Amt von China
» Fremdenverkehrsamt von China
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für China
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Die Konsulate der Volksrepublik China sind am 22.09.2010 sowie vom 01.10.2010 bis einschließlich 04.10.2010 geschlossen.
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
1.1. Kinderausweis
- gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 1 Passfoto des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
• Geschäftsvisa 1-fach
• Geschäftsvisa 2-fach
• Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
• Express-Geschäftsvisa 1-fach
• Express-Geschäftsvisa 2-fach
• Express-Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Express-Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 1-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 2-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 12 Monate mehrfach
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Arbeitsvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen: 1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
4. Besonderheiten/ zusätzliche Dokumente
4.1. Achtung:
Die Visa können beim Konsulat der Botschaft der Volksrepublik China nicht auf dem Postweg beantragt werden! Wir reichen Ihre Antragsunterlagen persönlich im Konsulat ein.
4.2. für Nichtdeutsche Staatsbürger
-
Aufhenthaltsgenehmigung bzw. Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger erforderlich.
-
Flugbuchung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan -
Hotelbuchung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Frankreich -
Einladung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Iran -
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt:
Iran -
besondere Konsulatsgebühren:
USA (€ 115,00) -
keine Expressbearbeitung für folgende Nationalitäten:
Frankreich, USA -
persönliche Beantragung erforderlich für folgende Nationalitäten:
Türkei
4.3. für Geschäftsvisa
-
Visakategorie: F-Visum
-
offizielle Einladungsbestätigung von einem zuständigen Ministerium, einer Provinzregierung oder von einem akkreditiertem chinesischen Unternehmen oder Institution der VR China.
Anforderungen:
- Einladung im Original bei Beantragung von mehrfachen Einreisen für 6-Monats- oder 12-Monatsvisa
- Einladung in Kopie bei 1-fach bis 2-fachen Einreisen
4.4. für Arbeitsvisa
- Visakategorie: Z-Visum
-
Visagültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung für die 1-fache Einreise.
Der Visuminhaber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Einreise registrieren lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
- offizielle Einladungsbestätigung (im Original und Kopie)
-
Arbeitserlaubnis aus China (im Original und Kopie)
vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten. -
Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monate.
Weitere Informationen sind für VES-Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.
4.5. für Touristenvisa
-
Visakategorie: L-Visum
- Das Visum ist ab Ausstellungsdatum des Konsulats 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen.
- Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
- Es werden nur Visa für die 1-fache Einreise (LA-Visum) oder 2-fache Einreise (LB-Visum) erteilt.
- Ein Touristenvisum berechtigt ab Einreise in China für einen Aufenthalt für 30 Tage, eine Verlängerung in China ist möglich.
-
Längere Aufenthalte bis 60 Tage sind möglich und müssen im Visaantrag ausdrücklich notiert sein.
4.6. für Studentenvisa
-
Visakategorie: F-Visum oder X-Visum
Die Studentenvisa werden je nach Aufenthaltsdauer in zwei Arten von Visakategorien erteilt:
1. Kurzfristiges Studentenvisum -
Visakategorie: F-Visum
Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen
- Zulassungsschreiben der Universität
- Einladungsformular mit der Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie).
-
Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monate
2. Langfristiges Studentenvisum -
Visakategorie: X-Visum
Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer (mit der Bezeichnung) "000"
- Zulassungsschreiben der Universität oder Schule (im Original + Kopie)
- Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (im Original + Kopie)
-
Aktuelles Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test für Aufenthalte von mehr als 6 Monate
Formular für die Gesundheitsuntersuchung
Der HIV-Test ist für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen nicht erforderlich.
4.7. für Journalistenvisa
Informationen zur Beantragung eines Journalistenvisums
» http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm
4.8. Registrierungspflicht nach Einreise
-
Es besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 30 Tagen nach Einreise für Personen mit den folgenden Visakategorien:
X-Visum, Z-Visum, J1-Visum
4.9. für Hongkong – Einreise ohne Visum
4.9.1. für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
für Deutsche Staatsbürger als Besucher, Touristen oder Geschäftsreisende (ohne Arbeitsaufnahme)
Anforderungen:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
- Vorlage der Weiter- oder Rückreisetickets
» Weitere Informationen zu Hongkong für Nichtdeutsche Staatsbürger
4.10. für Hongkong - Einreise mit Visum
-
bei 2-facher Einreise: Rundreisen mit "Abstecher" nach Hongkong
z. B. wenn der Rückflug anschließend wieder ab China erfolgt (China-Hongkong-China)
für folgende Aufenthalte besteht für Hongkong Visumpflicht: - Aufenthalte, die länger dauern als 90 Tage.
- Bei Einreisen zur Arbeitsaufnahme, einer langfristigen Übersiedlung, Aufführungen, Veranstaltungen, Messe oder Ausstellung.
- Aufenthalt zum Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren.
Anforderungen:
- Visa Antragsformular für das Hongkongvisum
-
2 identische Passfotos
-
Hinweis: Da das Genehmigungsverfahren für die Visaerteilung der Immigrationsbehörde in Hongkong obliegt, kann die Bearbeitungsdauer im Konsulat nicht festgelegt werden. Aus diesem Grund ist auch eine Expressbearbeitung nicht möglich.
4.11. für Tibet: 1-fache Einreise bei Rundreisen mit "Abstecher" nach Tibet
-
Die Einreisegenehmigung für Tibet muss in China beantragt werden: Spezialgenehmigung (TAR-permit) über Veranstalter für organisierte Gruppenreisen.
Merkblatt zu Reisebestimmungen für die Autonome Region Tibet:
» http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/04__Information__und__Service/reisehinweis__tibet__download,property=Daten.pdf
-
Tibet ist ab April 2009 wieder für Touristen aus dem Ausland, aus Hongkong, Taiwan und Macao offen. (Quelle: China Hospitality News)
Reisen nach Tibet sollen ab dem 5. April 2009 für Gruppenreisen wieder möglich sein. (Quelle: Auswärtiges Amt)
4.12. für Macao: Visum bei Einreise
Deutsche Staatsbürger erhalten bei Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
Voraussetzungen:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass
-
Reise- mit Hotelbuchungsbestätigung
-
visumfrei bis 90 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Ägypten, Andorra, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cap Verde, Dänemark, Deutschland, Dominica, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel Italien, Japan, Korea (Republik), Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Zypern
-
visumfrei bis 30 Tage für folgende Staatsangehörige
Australien, Chile, Indien, Indonesien, Kanada, Kiribati, Malaysia, Monaco, Namibia, Neuseeland, Philippinen, Samoa, Seychellen, Singapur, Südafrika, Thailand, Türkei, Uruguay, USA
- Staatsangehörige von anderen Ländern sind verpflichtet, nach Ankunft in Macau am Flughafen einen Visumantrag zu stellen.
-
Bitte wenden Sie sich an die folgende Adresse:
DIREKTOR OF IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR
LARGO DO SENADO, No.20
MACAO SAR, P.R.CHINA
Tel.: 00853-374300
Fax: 00853-356615
5. Fakten
- Hauptstadt: Peking
- Amtsprache: Hochchinesisch
- Währung: RMB (Renminbi) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +86
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














