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Zusatzinformationen im Web:

» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Guinea

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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®

Flagge von Guinea

Einreisebestimmungen und Visainformationen
Republik Guinea

Aktueller Hinweis:
Am 11.08.2010 hat Ramadan begonnen.
Daher kann es in vielen arabischen Konsulaten zu Verzögerungen bei der Beantragung kommen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.

Aktueller Hinweis:
Die Botschaft von Guinea ist geschlossen. Es werden keine Visa ausgestellt. Bitte beachten Sie die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Visum vor Einreise erforderlich!

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:

1. Originalreisepass

Anforderungen:

1.1. Kinderausweis

2.   2 Passfotos des Antragstellers

Anforderungen:

3.  2 Visa Antragsformulare

Die Antragsformulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein!

4. Gelbfieberimpfnachweis

Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente

5.1. für Geschäftsvisa

6. Fakten

Informationsstand: 16.08.2010

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de

Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.

» Haftungsausschluss/Disclaimer