» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Guinea
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Am 11.08.2010 hat Ramadan begonnen.
Daher kann es in vielen arabischen Konsulaten zu Verzögerungen bei der Beantragung kommen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.
Aktueller Hinweis:
Die Botschaft von Guinea ist geschlossen. Es werden keine Visa ausgestellt. Bitte beachten Sie die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
1.1. Kinderausweis
- mit gültigem Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto) ist möglich.
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 2 Visa Antragsformulare
Die Antragsformulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein!
4. Gelbfieberimpfnachweis
Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
5.1. für Geschäftsvisa
-
Reisebestätigung und Kostenübernahme der deutschen Firma
Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund (geschäftlich, kaufmännisch oder beratend) und die Dauer der Reise, die Anschrift der Kontaktfirma in Guinea sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
6. Fakten
- Hauptstadt: Conakry
- Amtsprache: Französisch
- Währung: Guinea-Franc ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +224
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














