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Beglaubigung / Legalisierungen

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Flagge von Guinea-Bissau

Einreisebestimmungen und Visainformationen
Republik Guinea-Bissau

Visum vor Einreise erforderlich!

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:

1. Originalreisepass

Anforderungen:

2.  2 Passfotos des Antragstellers

Anforderungen:

3.  2 Visa Antragsformulare

4. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente

4.1. bei Einreise

Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
 

4.2. Visabeantragung bei der zuständigen Botschaft von Guinea-Bissau in Belgien

Ambassade de la République Guinée-Bissau
70, Avanue Franklin Roosevelt
1050 Brüssel - Belgien

Tel.: (0032 2) 647 08 90
 

4.3. Fakten

Informationsstand: 16.08.2010

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de

Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.

» Haftungsausschluss/Disclaimer