Bitte beachten Sie unsere Hinweise.
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Guinea-Bissau
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
-
mindestens 2 freie Seiten „Sichtvermerk“
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 2 Visa Antragsformulare
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenFür dieses Land kann VES visa-express service keine Visabesorgung anbieten.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise.VES-Zusatzservice auf Anfrage• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
-
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
4.1. bei Einreise
-
Gelbfieberimpfnachweis
Bei Einreise wird der gültige Gelbfieberimpfnachweises verlangt.
Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
4.2. Visabeantragung bei der zuständigen Botschaft von Guinea-Bissau in Belgien
Ambassade de la République Guinée-Bissau
70, Avanue Franklin Roosevelt
1050 Brüssel - Belgien
Tel.: (0032 2) 647 08 90
4.3. Fakten
- Hauptstadt: Bissau
- Amtsprache: Portugiesisch
- Währung: CFA-Franc BCEAO ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +245
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














