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Zusatzinformationen im Web:

» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Haiti

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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®

Flagge von Haiti

Einreisebestimmungen und Visainformationen
Republik Haiti

Einreise ohne Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Haiti für einen Aufenthalt bis zu 3 Monate kein Visum.

Bei Ankunft muss ein Einreiseformular ausgefüllt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Bei Ausreise wird eine Steuer in Höhe von USD 30,00 erhoben, die nicht Gourdes bezahlt werden kann.

Einreisevoraussetzungen:

Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.

 

Aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes:

Am späten Nachmittag des 12. Januar wurde Haiti von einem schweren Erdbeben der Stärke 7,0 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 15 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Port-au-Prince. Das Ausmaß der Schäden ist beträchtlich und es wird mit einer hohen Zahl von Opfern gerechnet. Im Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince sind viele Gebäude zerstört bzw. beschädigt worden, darunter auch Regierungsgebäude sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens (z.B. Krankenhäuser). Darüber hinaus ist die Infrastruktur einschließlich der Kommunikation in der Hauptstadtregion weitgehend zerstört worden. Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen. Angesichts der angespannten Versorgungslage können gewaltsame Übergriffe nicht ausgeschlossen werden.

Es wird gebeten die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Informationsstand: 21.06.2010

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de

Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.

» Haftungsausschluss/Disclaimer