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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN in Brasilien
Aktuelle Informationen zu den vorübergehenden Einreisebeschränkungen in Brasilien finden Sie unter folgendem Link:
-> Verordnung Nr. 670 vom 01. April 2022

Die Gesundheitserklärung für Reisende (Declaração de Saúde do Viajante - DSV) steht unter folgendem Link zur Verfügung:
-> https://formulario.anvisa.gov.br/index.php/register/index?sid=39183
Informationsstand: 29.04.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Föderative Republik Brasilien (BR)


Covid-19 Informationen

Einreise 

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.

Reisende, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis oder einen negativen COVID-19-Test (Antigen-/RT-PCR-Test, nicht älter als einen Tag vor Abflug) vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Impf- oder Testnachweis vorlegen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.

Impfnachweise, welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Einreisen auf dem Landweg unterliegen den oben genannten Regeln zu Flugreisen. Der entsprechende Nachweis muss am Grenzübergang oder dem entsprechenden Beförderungsunternehmen vorgelegt werden.  Weitere Informationen erteilt die brasilianische Gesundheitsbehörde.

Ausreise und Transit 

Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.

Beschränkungen im Land

Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
  • Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung. 
  • Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • Bei Einreise erhalten deutsche Staatsangehörige am Flughafen eine Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Einreisekarte mit Stempel für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
  • Dies gilt für Geschäftsreisende ohne Arbeitsaufnahme, Touristen, Praktikanten, Wissenschaftler oder Forscher, Teilnehmer kultureller Veranstaltungen und Journalisten die keine Dreharbeiten durchführen.
  • Die Gesamtaufenthaltsdauer darf innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, 180 Tage nicht überschreiten.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt

Deutsche Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Vertretung anfragen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt auch dann, wenn lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen.

Die Möglichkeit der visumfreien Einreise gilt nicht für deutsche Reisende, die u. a. folgende Reisegründe haben:

  • Studienvisum
  • Vorübergehende Arbeitsaufnahme
  • Geschäftsreisevisum (u. a. Techniker / Mechaniker)
  • weitere Reisegründe und Visaarten mit ausführlichen Antragserfordernissen und Antragsformularen finden Sie auf der Webseite der brasilianischen Botschaft unter:
    » http://www.brasilianische-botschaft.de

Für die Föderative Republik Brasilien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, einen Studiengang in Brasilien aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen kann ein Geschäftsvisum notwendig sein. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für nicht deutsche Staatsangehörige möglich:

Staatsangehörige der folgenden Länder dürfen sich als Touristen oder Besucher bis 90 Tage ohne Visum in Brasilien aufhalten:

  • Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien, Kooperative Republik Guyana, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malteser Orden, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Surinam , Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl)

Staatsangehörige der folgenden Länder dürfen sich als Touristen oder Besucher bis 60 Tage ohne Visum in Brasilien aufhalten:

  • Venezuela

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Staatsangehörige der folgenden Länder müssen das Visum persönlich beim Konsulat beantragen:

  • USA

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt

Für die Föderative Republik Brasilien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, einen Studiengang in Brasilien aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen kann ein Geschäftsvisum notwendig sein. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.

Besonderheiten

Die Konsularabteilung in Berlin nimmt KEINE Passanträge per Post von Antragstellern entgegen, die im Amtsbezirk/Zuständigkeitsbereich eines anderen Konsulats wohnhaft sind.

Konsulatsgebietsbindung

Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein.

Das Konsulat in Frankfurt ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen.

Das Konsulat in München ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.

Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den für Berlin genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.

Ein- und Ausreisekarte

Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise kurz vor Ankunft in Brasilien an Bord der Flugzeuge, Schiffe oder Busse ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher von der Seite der brasilianischen Bundespolizei: cartao-de-entrada-e-saida. Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 elektronisches Visa Antrags Formular
    • » https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
    • die Antragsdaten müssen zusätzlich in das elektronische Formular eingegeben werden
    • Begleitdokumente müssen im Online-Antrag mit hochgeladen werden, dazu zählen auch die Passfotos sowie ein Scan der eigenen Unterschrift
    • einen Ausdruck der Dateneingabe muss den Originalantragsunterlagen beigefügt werden
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes durch Vorlage der folgenden Dokumente in Kopie
    • Kreditkarte
    • Kontoauszug
    • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers
  • Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (in Kopie)
  • Reisenachweise
    • Vollständige Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung eines Reisebüros mit Flugnummern und Nachweis der Bezahlung.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 elektronisches Visa Antrags Formular
    • » https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
    • die Antragsdaten müssen zusätzlich in das elektronische Formular eingegeben werden
    • Begleitdokumente müssen im Online-Antrag mit hochgeladen werden, dazu zählen auch die Passfotos sowie ein Scan der eigenen Unterschrift
    • einen Ausdruck der Dateneingabe muss den Originalantragsunterlagen beigefügt werden
  • Alternativ bietet wir Ihnen an, die Dateneingabe auf dem eletronischen Visa Antragsformular für Sie zu übernehmen. Wählen Sie hierzu bei Visum online bestellen die Option » Geschäftsvisum + Onlineeingabe mehrfach
    Dort haben wir ein Datenblatt für den Onlineantrag hinterlegt.
    Mit Hilfe dieser Angaben können wir den notwendigen Visaantrag kurzfristig für Sie erstellen.
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes durch Vorlage der folgenden Dokumente in Kopie
    • Kreditkarte
    • Kontoauszug
    • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers
  • Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest
  • Reisenachweise
    • Vollständige Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung eines Reisebüros mit Flugnummern und Nachweis der Bezahlung.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers im Original mit folgenden Angaben:
    • Name und Beruf des Antragstellers.
    • Dauer des Arbeitsverhältnisses.
    • Grund und Dauer der Reise.
    • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit in Brasilien: z.B.: Teilnahme an Meetings, Messen und Kongressen. (sofern die Teilnahme unentgeltlich ist.)
    • Adressdaten der brasilianischen Firma.
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden.
    • Adressat in Berlin: Brasilianische Botschaft in Berlin, Konsularabteilung, Wallstr. 57, 10179 Berlin
      Adressat in Frankfurt: Generalkonsulat von Brasilien, Hansaallee 32a + b, 60322 Frankfurt am Main
      Adressat in München: Generalkonsulat von Brasilien, Sonnenstr. 31, 80331 München
  • Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien in portugiesischer Sprache.
    • Im Original
    • Falls kein Original vorgelegt werden kann, wird auch ein Direktfax aus Brasilien an +493072628699 akzeptiert.
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (in Kopie)

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Arbeitsvisum

Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Brasilien aufzunehmen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 elektronisches Visa Antrags Formular
    • » https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
    • die Antragsdaten müssen zusätzlich in das elektronische Formular eingegeben werden
    • Begleitdokumente müssen im Online-Antrag mit hochgeladen werden, dazu zählen auch die Passfotos sowie ein Scan der eigenen Unterschrift
    • einen Ausdruck der Dateneingabe muss den Originalantragsunterlagen beigefügt werden
  • Alternativ bietet wir Ihnen an, die Dateneingabe auf dem eletronischen Visa Antragsformular für Sie zu übernehmen. Wählen Sie hierzu bei Visum online bestellen die Option » Arbeitsvisum + Onlineeingabe mehrfach
    Dort haben wir ein Datenblatt für den Onlineantrag hinterlegt.
    Mit Hilfe dieser Angaben können wir den notwendigen Visaantrag kurzfristig für Sie erstellen.
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes durch Vorlage der folgenden Dokumente in Kopie
    • Kreditkarte
    • Kontoauszug
    • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers
  • Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest
  • Reisenachweise
    • Vollständige Kopie der Flugtickets oder Buchungsbestätigung eines Reisebüros mit Flugnummern und Nachweis der Bezahlung.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers im Original mit folgenden Angaben:
    • Name und Beruf des Antragstellers.
    • Dauer des Arbeitsverhältnisses.
    • Grund und Dauer der Reise.
    • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit in Brasilien: z.B.: Teilnahme an Meetings, Messen und Kongressen. (sofern die Teilnahme unentgeltlich ist.)
    • Adressdaten der brasilianischen Firma.
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden.
    • Adressat in Berlin: Brasilianische Botschaft in Berlin, Konsularabteilung, Wallstr. 57, 10179 Berlin
      Adressat in Frankfurt: Generalkonsulat von Brasilien, Hansaallee 32a + b, 60322 Frankfurt am Main
      Adressat in München: Generalkonsulat von Brasilien, Sonnenstr. 31, 80331 München
  • Arbeitserlaubnis von der zuständigen Koordinierungsstelle für Einwanderungsfragen im brasilianischen Arbeitsministerium
    • Bei Selbständigkeit: Referenzschreiben der Bank des Antragstellers
  • Geburtsurkunde zur Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (in Kopie)

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Studentenvisum

Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Brasilien aufzunehmen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 elektronisches Visa Antrags Formular
    • » https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
    • die Antragsdaten müssen zusätzlich in das elektronische Formular eingegeben werden
    • Begleitdokumente müssen im Online-Antrag mit hochgeladen werden, dazu zählen auch die Passfotos sowie ein Scan der eigenen Unterschrift
    • einen Ausdruck der Dateneingabe muss den Originalantragsunterlagen beigefügt werden
  • Alternativ bietet wir Ihnen an, die Dateneingabe auf dem eletronischen Visa Antragsformular für Sie zu übernehmen. Wählen Sie hierzu bei VES-Visum online bestellen die Option » Studentenvisum + Onlineeingabe mehrfach
    Dort haben wir ein Datenblatt für den Onlineantrag hinterlegt.
    Mit Hilfe dieser Angaben können wir den notwendigen Visaantrag kurzfristig für Sie erstellen.
  • Bestätigungsschreiben der Universität aus Brasilien in Kopie
  • Geburtsurkunde
    • Zur Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts (Originale oder beglaubigte Kopien)
    • Notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, dass die Kosten für den Aufenthalt in Brasilien und anfallende Rückreisekosten übernommen werden oder Stipendiumsnachweis in der Höhe von etwa € 600,00 monatlich.
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung
    • Muss in Brasilien gültig sein
  • Bei Antragsteller die das 18. Lebensjahr erreicht haben
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Nicht alter als 3 Monate
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (in Kopie)

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

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Konsulate
in Deutschland
  • Brasilien Konsulat Berlin
    Wallstr. 57
    10179 Berlin
  • Brasilien Konsulat Frankfurt/M.
    Hansaallee 32 a+b
    60322 Frankfurt am Main
  • Brasilien Konsulat München
    (4. Stock)
    Sonnenstr. 25
    80331 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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