Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Albanien (AL)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Einreise ohne Visum ist möglich:
- Deutsche Touristen und Geschäftsreisende benötigen für die Einreise nach Albanien kein Visum
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass oder Kinderreisepass, der ab Einreise mindestens 3 Monate gültig sein muss oder
- Gültiger Personalausweis, wenn der Aufenthalt maximal bis zu 90 Tage beträgt.
Für die Republik Albanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein touristische Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:
- Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Montenegro, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA, Zypern.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen und in allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass oder Kinderreisepass, der ab Einreise mindestens 3 Monate gültig sein muss
Grenzvisa für Touristengruppen
- Für folgende Staatsangehörige: Bahrain, Bolivien, Brunei, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Hong Kong, China, Jamaika, Mexiko, Moldawien, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Russland, Salvador, Taiwan, Thailand, Ukraine, Uruguay, Venezuela
- Grenzvisa werden für 3 Tage ausgestellt
-
nur für Touristengruppen, die von einem lizenzierten Touroperator organisiert sind
Für die Republik Albanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Covid-19 Informationen
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht. Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald Sie in Albanien einreisen, besteht keine Möglichkeit der Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas in Bulgarien. Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Besonderheiten
Alle Visa Antragsteller müssen persönlich im Konsulat vorstellig werden!
Fakten
- Hauptstadt: Tirana
- Amtsprache: Albanisch
- Währung: Albanischer Lek ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +355
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
-
biometrisch - nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik von Albanien, Konsularabteilung, Friedrichstr. 231, 10969 Berlin
im Web
in Deutschland
- Albanien Konsulat Berlin
Friedrichstraße 231
10969 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer