Vor Reisen in die folgenden Provinzen wird gewarnt:
Die Ostprovinzen Nord-Kivu, Sud-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami.
Die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi. Die Gebiete der Bateke- und Bayaka-Volksgruppen in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
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Vor Reisen
Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:
Von Reisen
Von einer Einreise in den Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen.[... mehr]