Informationen für deutsche Staatsangehörige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein eVisitor-Visum (Elektronisches Besuchervisum) vor Einreise
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)
Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:
mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Informationsstand: 02.06.2016
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
eVisitor-Visum für Nichtdeutsche Nationalitäten
Für die Pässe folgender Länder (unabhängig vom Geburtsland des Antragstellers) kann ein eVisitor-Visum beantragt werden:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Japan, Korea (Republik), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich , Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz , Tschechische Republik, Vatikan, Zypern
Touristen und Geschäftsreisende mit den oben genannten Staatsangehörigkeiten haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)
Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:
mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug
In allen anderen Fällen und für alle oben nicht genannten Staatsangehörigkeiten wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Informationsstand: 02.06.2016
Daten & Fakten
Fakten
Hauptstadt: Canberra
Amtsprache: Englisch
Währung: Australischer Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
Telefonvorwahl: +61
Informationsstand: 02.06.2016
Touristenvisa
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Dieses Visum ist erforderlich für alle Nationalitäten die kein eVisitor-Visum beantragen können, oder länger als 3 Monate am Stuck in Australien verbringen möchten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Farbige Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Pass (ohne Aufenthaltserlaubnis) der folgenden Länder: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz oder
anderer nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
Farbige Kopie der Lichtbildseite des Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
1 Passfoto des Antragstellers
nicht älter als 6 Monate
farbig
biometrisch
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
1 Visa Antragsformular
Das entsprechende Visaantragsformular richtet sich nach dem Grund des Aufenthaltes.
Ausführliche Informationen zu allen Visa-Arten mit den entsprechenden Visaantragsformularen für einen vorübergehenden Besuchs- oder Arbeitsaufenthalt in Australien erhalten Sie auf der Web-Seite der Australischen Botschaft unter:
» http://www.germany.embassy.gov.au/
1 Zusatz- Antragsformular (956a) für alle Antragsteller
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel für den Aufenthalt
Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 3 Monate, jeweils mit Kontostand.
Einkommensteuererklärung für Selbständige
Selbständige Personen (z. B. auch Eltern von Austauschschülern!) müssen zusätzlich die letzte Einkommensteuererklärung in Kopie beifügen.
Auslandskrankenversicherung
Es muss eine Kopie der bestehenden Auslandskrankenversicherungspolice, die über den gesamten Reisezeitraum gültig ist, vorgelegt werden.
Informationsstand: 02.06.2016
eVisitor-Visa
Informationen zum eVisitor-Visum für Touristen und Geschäftsreisende
Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für die mehrfache Einreise, 1 Jahr gültig (abhängig von der Passgültigkeit) und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Kalendermonaten am Stück. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt!
Einreisebestimmungen mit eVisitor-Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
1 Antragsformular
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
1 Passkopie (Lichtbildseite)
Sofort-Beantragung
Sie können das eVisitor-Visum sofort beantragen, indem Sie das ausgefüllte „eVisitor-Visaantragsformular“ zusammen mit unserer Bestellankündigung und einer Passkopie (Lichtbildseite) an unsere Email-Adresse oder Faxnummer senden
Sie erhalten je nach Dringlichkeit innerhalb von ca. 2-3 Tagen eine entsprechende Bestätigung.
Informationsstand: 02.06.2016
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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