Diese Website verwendet Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um die User-Präferenzen auf unseren Seiten zu verfolgen und die Nutzbarkeit unserer Webseite entsprechend optimieren zu können. Weitere Informationen finden Sie unter: » Datenschutz « .

VES-Logo

Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts - Aserbaidschan
Vor Reisen in die Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 19.09.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Aserbaidschan (AZ)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.

Alle Landgrenzen sind im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Seit dem 28. März 2023 wird für die Einreise kein Impf- oder Genesenennachweis mehr benötigt, auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich.

Ausreise und Transit

Der internationale Zug-, Bus-, und Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.

Beschränkungen im Land

Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. Mai 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. 

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein elektronisches Visum vor Einreise ist notwendig:

  • bei einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein eVisum, kein regulärer Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT EVISA

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • Nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 3 Monate über die geplante Visumgültigkeit hinaus
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • erteiltes eVisum

Im Falle einer Ablehnung eines eVisum-Antrags, ist ein regulärer Visumantrag im Konsulat von Aserbaidschan einzureichen:

Achtung:

Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.

Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.

Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein elektronisches Visum vor Einreise benötigt

Für folgende Staatsangehörige ist die Einreise mit einem elektronischen Visum (eVisa) möglich:

  1. Albanien
  2. Algerien
  3. Andorra
  4. Argentinien
  5. Australien
  6. Bahamas
  7. Bahrain
  8. Barbados
  9. Belgien
  10. Bolivien (Plurinationaler Staat)
  11. Bosnien und Herzegowina
  12. Brasilien
  13. Brunei Darussalam
  14. Bulgarien
  15. Chile
  16. China
  17. Costa Rica
  18. Dänemark
  19. Deutschland
  20. Ecuador
  21. Estland
  22. Finnland
  23. Frankreich
  24. Griechenland
  25. Großbritannien und Nordirland
  26. Guatemala
  27. Heiliger Stuhl (Vatikan)
  28. Honduras
  29. Indien
  30. Indonesien
  31. Iran (Islamische Republik)
  32. Irland
  33. Island
  34. Israel
  35. Italien
  36. Jamaika
  37. Japan
  38. Jordanien
  39. Kanada
  40. Katar
  41. Kolumbien
  42. Kroatien
  43. Kuba
  44. Kuwait
  45. Lettland
  46. Liechtenstein
  47. Litauen
  48. Luxemburg
  49. Malaysia
  50. Malediven
  51. Malta
  52. Marokko
  53. Mauritius
  54. Mazedonien
  55. Mexiko
  56. Monaco
  57. Mongolei
  58. Montenegro
  59. Nepal
  60. Neuseeland
  61. Niederlande
  62. Norwegen
  63. Oman
  64. Österreich
  65. Pakistan
  66. Panama
  67. Paraguay
  68. Peru
  69. Polen
  70. Portugal
  71. Republik Korea
  72. Rumänien
  73. San Marino
  74. Saudi Arabien
  75. Schweden
  76. Schweiz
  77. Serbien
  78. Seychellen
  79. Singapur
  80. Slowakei
  81. Slowenien
  82. Spanien
  83. Sri Lanka
  84. Südafrika
  85. Thailand
  86. Trinidad und Tobago
  87. Türkei
  88. Tschechien
  89. Turkmenistan
  90. Ungarn
  91. Vereinigte Arabische Emirate
  92. Vereinigte Staaten von Amerika
  93. Vietnam
  94. Zypern

Alle anderen Nationalitäten sowie Inhaber sogenannter Staatenloser-Pässe müssen ein reguläres Visum über die Botschaft beantragen.

Achtung:

Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.

Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.

Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.

Besonderheiten

Achtung: 
Eine Beantragung eines regulären Visums auf dem Postweg ist nicht möglich. Alle Antragsteller müssen die Unterlagen persönlich einreichen.

WICHTIGE INFORMATION

ACHTUNG: Deutsche und andere Ausländer, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Einlader bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt.

Folgende Dokumente sind für die Registrierung notwendig:

  • Antragsformular für die Registrierung
  • Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres

Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren müssen die Unterlagen an die E-Mail Adresse des Staatlichen Migrationsdienstes übersandt werden. Die Registrierung gilt mit Erhalt der Registrierungsmitteilung als erfolgt.

Fakten

  • Hauptstadt: Baku
  • Amtsprache: Aserbaidschanisch
  • Währung: Aserbaidschan-Manat ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +994

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen..

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie des Hin- und Rückflugtickets für das Zielland
  • Hotelbestätigung
    • Bestätigung über die Hotelreservierung für das Zielland
  • Kopie des Visums des Ziellandes
  • Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns

Informationen zum Besuchervisum

Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
    • Kopie des Hin- und Rückflugtickets
  • Einladung einer Privatperson
    • Einladung von einem aserbaidschanischen Staatsangehörigen oder von einem in Aserbaidschan ansässigen ausländischen Staatsangehörigen
    • Die Einladung muss im Aussenministerium der Republik Aserbaidschan registriert sein.
  • Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
    • Kopie des Hin- und Rückflugtickets
  • Hotelbestätigung
    • Bestätigung über die Hotelreservierung in Kopie
  • Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns

Informationen zum Geschäftvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
    • Kopie des Hin- und Rückflugtickets
  • Hotelbestätigung
    • Bestätigung über die Hotelreservierung in Kopie
  • Einladung einer in Aserbaidschan ansässigen juristischen Person
    • Adressat: Botschaft der Republik Aserbaidschan, Konsularabteilung, Hubertusallee 43, 14193 Berlin.
  • Für Visa mit mehrfacher Einreise muss eine Bestätigung des Aussenministeriums von Aserbaidschan vorliegen.
  • Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns
Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Aserbaidschan Botschaft Berlin
    Hubertusallee 43
    14193 Berlin
  • Aserbaidschan Honorarkonsulat Stuttgart
    Heilbronner Str. 154
    70191 Stuttgart

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer