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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Belarus
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 25.02.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Belarus (BY)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Ein- und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. 

Ausreise und Transit

Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland und eine Ausreise nach Litauen sind grundsätzlich möglich, s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen bzw. Litauen.

Beschränkungen im Land

Es bestehen derzeit keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
  • Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie über die Rufnummer 103 (nur im belarussischen Telefonnetz möglich) weitere Informationen einholen.
  • Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist für einen Aufenthalt bis zu maximal 30 Tagen unter folgenden Bedingungen möglich:

Die visafreie Einreise zum privaten-, touristischen oder geschäftlichen Zweck muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:

  1. ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert)
  2. Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zur Zeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen, die genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen)
  3. eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10.000 Euro

Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht:

  • für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle)
  • für die Ausländer, die offizielle Reisen machen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist für einen Aufenthalt bis zu maximal 30 Tagen unter folgenden Bedingungen möglich:

Die visafreie Einreise zum privaten, touristischen oder geschäftlichen Zweck muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:

  1. ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert)
  2. Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zur Zeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen, die genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen)
  3. eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10.000 Euro

Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht

  • für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle)
  • für die Ausländer, die offizielle Reisen machen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt

Weitere Besonderheiten

Für Staatsangehörigen von China, Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Libanon, Namibia, Samoa, Vietnam ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen (Nachweis der Rückkehrwilligkeit).

Liste der Staaten

  • Republik Albanien
  • Fürstentum Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Australien
  • Königreich Bahrain
  • Barbados
  • Königreich Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Republik Bulgarien
  • Republik Chile
  • Volksrepublik China*
  • Königreich Dänemark
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Das Commonwealth Dominica
  • Republik El Salvador
  • Republik Estland****
  • Republik Finnland
  • Französische Republik
  • 19 Islamische Republik Gambia*
  • Republik Haiti*
  • Hellenische Republik
  • Republik Indien*
  • Republik Indonesien
  • Irland
  • Republik Island
  • Italienische Republik
  • Japan
  • Kanada
  • Republik Korea
  • Republik Kroatien
  • Staat Kuwait
  • Republik Lettland***
  • Libanesische Republik*
  • Fürstentum Liechtenstein
  • Republik Litauen
  • Großherzogtum Luxemburg
  • Malaysia
  • Republik Malta
  • Republik Mazedonien
  • Vereinigte Mexikanische Staaten
  • Föderierte Staaten von Mikronesien
  • Fürstentum Monaco
  • Republik Namibia*
  • Neuseeland
  • Republik Nicaragua
  • Königreich der Niederlande
  • Königreich Norwegen
  • Republik Österreich
  • Sultanat Oman
  • Republik Panama
  • Republik Peru
  • Republik Polen
  • Portugiesische Republik
  • Rumänien
  • Unabhängiger Staat Samoa*
  • Republik San Marino
  • Königreich Saudi-Arabien
  • Königreich Schweden
  • Schweizerische Eidgenossenschaft
  • Republik Seychellen
  • Republik Singapur
  • Slowakische Republik
  • Republik Slowenien
  • Königreich Spanien
  • St Vincent und die Grenadinen
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Republik Östlich des Uruguay
  • Republik Vanuatu
  • Staat der Vatikanstadt
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Sozialistische Republik Vietnam*
  • Republik Zypern

* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf denen Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich.
*** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
**** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten bei Einreise

Krankenversicherung

  • Gültigkeit für Belarus für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
  • Versicherungssumme darf nicht weniger als USD 5.000,00 abdecken
  • es sollen Versicherungsfälle umfasst sein, die von der Gesetzgebung der Republik Belarus über die Krankenversicherungspflicht der Ausländer bestimmt sind
  • versehen mit dem Logo des belarussischen Versicherungsinstitutes, mit dem das ausländische Versicherungsinstitut den Vertrag über die Regelung von finanziellen und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Eintreten der Versicherungsfälle abgeschlossen hat.
  • mit der Telefonnummer des belarussischen Versicherungsinstitutes, dessen Logo diese Versicherungspolice trägt und das bei Bedarf an medizinischer Hilfe zu erreichen ist.

Registrierungspflicht

  • innerhalb von 5 Tagen (ausgenommen bei Feier- und Festtagen) nach Einreise
  • bei der zuständigen Anmeldebehörde des Aufenthaltsortes: zuständiges Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden, Verwaltungen der Hotels.
  • Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.

Kinder

  • Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit

Fakten

  • Hauptstadt: Minsk
  • Amtsprache: Weißrussisch, Russisch
  • Währung: Weißrussischer Rubel ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +375

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Visum berechtigt zu einem maximalen Transitaufenthalt von 48 Stunden.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreis mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
    • Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Kopie des Visum des Ziellandes
    • Das Tranistvisum kann erst nach Erteilung des Visums für das Zielland beantragt werden.

Informationen zum Besuchervisum

Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreis mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
    • Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Originaleinladung für Privatreisende bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen
    • Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist das Original der Einladung einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen. Die Einladung soll entweder durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellt oder notariell beglaubigtet werden
    • Die Einladung von Freunden oder Verwandten in Belarus muss im Original an den Reisenden geschickt werden.

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
    • der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
    • Kinder bis 14 Jahre sind von der Konsulargebühr befreit
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Bestätigung der Hotelreservierung (bei Reisen mit einer Dauer von bis zu 10 Tagen)
    • Es werden ausschließlich Fax-Bestätigungen von Hotels akzeptiert, die beim Aussenministerium registriert sind!
    • Auf der Bestätigung muss die vom Aussenministerium erteilte Referenznummer des Reiseveranstalters oder des Hotels angegeben sein
  • Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters (bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 10 Tagen)

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • unbedingt mit dem PC ausfüllen (auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus für Aufenthalte bis 30 Tage
    • In der Einladung muss der geschäftliche Charakter der Reise bestätigt werden
    • Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Aufenthaltsdauer des Reisenden in Belarus.
    • Nur ausnahmsweise und nach Ermessen des Konsulats kann auf eine Einladung verzichtet werden, wenn der Antragsteller mindestens ein erteiltes Arbeitsvisum für Belarus nachweisen kann (Kopie genügt).
  • Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus für Aufenthalte über 30 Tage
    • Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.
    • Hierfür muss der Geschäftspartner das spezielle Einladungsformularder belarussischen juristischen Person ausfüllen, mit Stempel und Unterschrift des Generaldirektors

Dauervisum

  • wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für eine unbegrenzte Anzahl der Reisen nach Belarus.
  • die gesamte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen darf nicht überschritten werden
  • Die Ausstellung des Dauervisums für Geschäftsleute wird vom belarussischen Konsulat nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
    • Antrag der belarussischen juristischen Person für einen langfristigen Aufenthalt
    • Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person
    • Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person
    • Ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben von dem Leiter der Organisation)
    • Bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
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Konsulate
in Deutschland
  • Belarus (Weißrussland) Konsulat Berlin
    Am Treptower Park 31-32
    12435 Berlin
  • Belarus (Weißrussland) Generalkonsulat München
    Schwanseestr. 91a
    81549 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer