Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Kongo (CG)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
- Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
- Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
- Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Bei der Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Besonderheiten
Bei Einreise
-
Gelbfieberimpfnachweis im Original
Der gültige Gelbfieberimpfnachweis ist bei Einreise zwingend vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Brazzaville
- Amtsprache: Französisch
- Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +242
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
-
Nachweis der Hotelreservierung
- Bestätigung über die Bezahlung der gesamten Reisekosten in französischer Sprache
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- in französischer Sprache
- Grund der Reise: z. B. geschäftlich, beratend
- Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.
- Adressat: Botschaft der Republik Kongo, Konsularabteilung, Grabbenallee 47, 13156 Berlin
-
Einladung des kongolesischen Geschäftspartners
- Der Geschäftspartner in Kongo muss eine Einladung per Fax zusenden.
im Web
in Deutschland
- Kongo (Republik) Botschaft Berlin
Wallstr. 69
10179 Berlin - Kongo (Republik) Honorarkonsulat Hannover
Lübecker Str. 17
30880 Hannover-Laatzen - Kongo (Republik) Honorarkonsulat Erbach
Am Klippelberg 2B
64711 Erbach - Kongo (Republik) Honorarkonsulat München
Ludwigstr. 11
80539 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer