Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Chile (CL)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Eine einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 90 Tage ist möglich.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise für touristische Zwecke ist ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Es gilt für jeden Reisenden (unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz) nach zugelassener Einreise die Verpflichtung zur sofortigen 10-tägigen häuslichen Quarantäne, die lediglich nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses eines frühestens am 7. Tag nach Einreise in Chile erfolgten PCR-Tests abgekürzt werden kann.
Die für die Einreise notwendigen Unterlagen sind:
- negativer PCR-Testnachweis ( kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort;
- Internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen über www.c19.cl), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland;
- Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30,000,-- USD und mit Deckung für alle COVID -19-Behandlungen.
Reisende ohne Wohnsitz in Chile werden zur Nachverfolgung über den Zeitraum von 14 Tagen ab Einreise von den chilenischen Gesundheitsbehörden täglich per E-Mail kontaktiert. Die tägliche Rückmeldung der Reisenden ist verpflichtend.
Es herrscht weiterhin ein Einreiseverbot für alle Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage im Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Fakten
- Hauptstadt: Santiago de Chile
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Chilenischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +56
im Web
in Deutschland
- Chile Botschaft Berlin
Mohrenstr. 42
10117 Berlin - Chile Generalkonsulat Hamburg
Hirschgraben 30
22089 Hamburg - Chile Honorarkonsulat Kiel
Maklerstr. 11-14
24159 Kiel - Chile Honorarkonsulat Bremen
Wilhelm-Kaisen-Brücke 1
28195 Bremen - Chile Honorarkonsulat Köln
Cäcilienstr. 48
50667 Köln - Chile Generalkonsulat Frankfurt/M.
- 1. Stock -
Schwindstr. 10,
60325 Frankfurt am Main - Chile Honorarkonsulat Stuttgart
Hermannstr. 5
70178 Stuttgart - Chile Generalkonsulat München
Innere Wiener Str. 11a
81667 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer