Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Finnland (FI)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes und der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch auf den Webseiten der finnischen Gesundheitsbehörde THL und der finnischen Regierung.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Finnland für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
- 
		Bei einem längeren Aufenthalt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden:
 Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Finnland kann in der Botschaft von Finnland in Berlin beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- 
		Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
 Passgültigkeit: muss gültig sein
- 
		Vorläufiger Reisepass
 Passgültigkeit: muss gültig sein
- 
		Personalausweis
 Gültigkeit: muss gültig sein
- 
		Vorläufiger Personalausweis
 Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- 
		visumfrei  für alle EU-Bürger
 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
 
- 
		für Reisende mit Schengenvisa
 Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- 
		nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
 Passgültigkeit: muss gültig sein
Fakten
- Hauptstadt: Helsinki
- Amtsprache: Finnisch, Schwedisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +358
im Web
in Deutschland
- Finnland Botschaft Berlin
 Rauchstr. 1
 10787 Berlin
- Finnland Honorarkonsulat Hamburg
 - Emporio Tower -
 Valentinskamp 70
 20355 Hamburg
- Finnland Honorarkonsulat Lübeck-Travemünde
 c/o IHK zu Lübeck
 23554 c/o IHK zu Lübeck
- Finnland Honorarkonsulat Kiel
 - c/o Rd. Prey GmbH & Co. KG -
 Rendsburger Landstr. 187
 24113 Kiel
- Finnland Honorarkonsulat Bremen
 Präsident-Kennedy-Platz 1a
 28203 Bremen
- Finnland Honorarkonsulat Hannover
 Karl-Wiechert-Allee 55
 30625 Hannover
- Finnland Honorarkonsulat Düsseldorf
 Kaiser-Wilhelm-Ring 10
 40545 Düsseldorf
- Finnland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
 Barckhausstr. 12-16
 60325 Frankfurt am Main
- Finnland Honorarkonsulat Stuttgart
 Flughafenstr. 61
 70629 Stuttgart
- Finnland Honorarkonsulat München
 Maria-Theresia-Str. 6
 81675 München
 Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
 Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer