Informationen für deutsche Staatsangehörige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Es wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Für die Republik Guinea-Bissau gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Visumgültigkeit
Touristenvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Touristenvisa für die mehrfache Einreise werden aktuell nicht erteilt. Geschäftsvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Geschäftsvisa werden auch für die mehrfache Einreise bis 90 Tage Aufenthalt erteilt.
Informationsstand: 22.12.2016
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
EU-Länder, Österreich, Schweiz, Türkei, weitere Nationalitäten mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Guinea-Bissau gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Visumgültigkeit
Touristenvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Touristenvisa für die mehrfache Einreise werden aktuell nicht erteilt. Geschäftsvisa 1-fach sind ab Visumausstellung 3 Monate gültig und berechtigen ab Einreise zu einem Aufenthalt bis 30 Tage. Geschäftsvisa werden auch für die mehrfache Einreise bis 90 Tage Aufenthalt erteilt.
Informationsstand: 22.12.2016
Besonderheiten
Besonderheiten
Bei Einreise
Gelbfieberimpfnachweis
Bei Einreise wird der gültige Gelbfieberimpfnachweis im Original verlangt.
Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Informationsstand: 22.12.2016
Daten & Fakten
Fakten
Guinea-Bissau ist ein Staat in Afrika.
Lage: afrikanische Westküste am Atlantik und grenzt an Senegal und Guinea.
Hauptstadt: Bissau
Amtsprache: Portugiesisch
Währung: CFA-Franc BCEAO ⇒ Währungsrechner öffnen
Telefonvorwahl: +245
Informationsstand: 22.12.2016
Touristenvisa
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Touristenvisa werden nur für die 1-fache Ein- und Ausreise bis 30 Tage Aufenthalt erteilt.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
Kinderreisepass
Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
2 Passfotos des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
identisch
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
2 Visa Antragsformulare
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Reisebestätigung
Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Hotelbestätigung in Kopie
Flugtickets in Kopie
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
Informationsstand: 22.12.2016
Geschäftsvisa
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
Kopie des Reisepasses für nicht Deutsche Staatsangehörige (Lichtbildseite)
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht Deutsche Staatsangehörige
2 Passfotos des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
identisch
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
2 Visa Antragsformulare
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie ist ausreichend)
Einladung des Geschäftspartners in Guinée-Bissau in Kopie
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
Grund und Dauer der Reise
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
Adressat: Ambassade de la République Guinée-Bissau , Kronenstr. 72, 10117 Berlin
Informationsstand: 22.12.2016
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
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