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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Honduras (HN)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Honduras.

Es bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die Einreise bei den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio“ des Instituto Nacional de Migracion anzuzeigen und einen entsprechenden Nachweis digital oder in Papierform mitzuführen.

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die Ausreise bei den honduranischen Behörden vorab über das Formular „Prechequeo Migratorio“ des Instituto Nacional de Migracion anzuzeigen und einen entsprechenden Nachweis digital oder in Papierform mitzuführen.

Beschränkungen im Land

Eine Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin in allen Gesundheitseinrichtungen (u.a. Kliniken, Apotheken, Arztpraxen) sowie gegebenenfalls in Bildungseinrichtungen (u.a. Schulen und Universitäten) bei unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten.

Empfehlungen

  • Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft, die von den staatlichen Bestimmungen in Honduras abweichen können.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Honduras für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
  • Bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen wird gebührenfrei eine Auftenthaltserlaubnis von 90 Tagen gewährt.
  • Der bei Einreise von den Kontrollbehörden eingeheftete gelbe Einreisezettel muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
     
  • Sonderregelung für Reisende im sog. CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua):
    Es ist ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtgebiet zulässig.
  • Die Verlängerung des Aufenthaltes in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer wird nicht mehr toleriert!
  • Die Aufenthalsgenehmigung kann vorort gegen eine geringe Gebühr verlängert werden.
  • Die Arbeitsaufnahme ist nicht gestattet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
  • Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
    Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrein,Barbados, Belgien, Beize, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, St. Lucia, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
  • Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Honduras Botschaft Berlin
    Cuxhavener Str. 14
    10555 Berlin
  • Honduras Honorarkonsulat Duisburg
    Schifferstr. 196
    47059 Duisburg

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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