Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Kroatien (HR)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
- Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass oder Kinderreisepass / Personalausweis
- Passgültigkeit / Gültigkeit des Personalausweises: mindestens für die Dauer des Aufenthaltes
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Guatemala, Griechenland, Honduras,Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Republik), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, El Salvador, San Marino, Singapure, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Großbritannien, Nordirland, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela, Zypern. - visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr auch für Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU Land ausser: Russland, Ukraine, Kosovo und Türkei
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
- Passgültigkeit: mindestens für die Dauer des Aufenthaltes
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca. 100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Besonderheiten
Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie sich persönlich an die Botschaft der Republik von Kroatien wenden. Unser Team kann für Kroatien keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.
Zur Visabeantragung muss jeder Antragsteller persönlich im Konsulat erscheinen.
Kontaktdaten der Botschaft der Republik Kroatien in Berlin:
-
Ahornstr. 4
10787 Berlin
-
Tel.: 030-21915514 / 030-23628955 (Konsulat)
Fax: 030-23628967
e-Mail: info@kroatische-botschaft.de
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr , Dienstag zusätzlich: 16.00 - 18.00 Uhr
Fakten
- Hauptstadt: Zagreb
- Amtsprache: Kroatisch
- Währung: Kuna ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +385
im Web
in Deutschland
- Kroatien Konsulat Berlin
Ahornstrasse 4
10787 Berlin - Kroatien Konsulat Hamburg
Hermannstraße 16
20059 Hamburg - Kroatien Generalkonsulat Düsseldorf
Carlsplatz 14 - 15 (2. Stock)
40213 Düsseldorf - Kroatien Konsulat Bonn
Rolandstraße 52
53179 Bonn - Kroatien Konsulat Frankfurt/M.
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main - Kroatien Konsulat Stuttgart
Liebenzeller Straße 5
70372 Stuttgart - Kroatien Konsulat München
Oberföhringer Straße 6
81679 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer