Einreise- & Visum-Bestimmungen

Italienische Republik (IT)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Italien kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
-
visumfrei auch für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:-
Nationaler Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Covid-19 Informationen
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union (auch aus Deutschland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, siehe Beschränkungen im Land. Die Einreise aus Drittländern ist beschränkt. Für Einreisen und Transit von Großbritannien und Nordirland sowie für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Drittländern oder Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften. Detaillierte Informationen bieten die Webseite Viaggiare Sicuri und das italienische Außenministerium.
Bei Einreisen aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sich in Quarantäne begeben. Viele Fluggesellschaften verlangen vor Beförderung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden. Weitere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium in englischer Sprache.
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat – die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Sie ist auch in englischer Sprache verfügbar. Dieses Formular muss man während der gesamten Reise in Italien mit sich führen. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Fakten
- Hauptstadt: Rom
- Amtsprache: Italienisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +39
im Web
in Deutschland
- Italien Botschaft Berlin
Hiroshimastr. 1-7
10785 Berlin - Italien Generalkonsulat Köln
Universitätsstr. 81
50931 Köln - Italien Konsulat Frankfurt/M.
Beethovenstraße 17
60325 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer