Diese Website verwendet Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um die User-Präferenzen auf unseren Seiten zu verfolgen und die Nutzbarkeit unserer Webseite entsprechend optimieren zu können. Weitere Informationen finden Sie unter: » Datenschutz « .

VES-Logo

Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Korea (KR)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.

Visumfreie Einreise

Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.

K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.

Wiedereinreiseerlaubnis
Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, müssen bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') beantragen. Detaillierte Auskünfte können bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde erfragt werden.

Einreisebeschränkungen

Derzeit bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen für die Republik Korea.

„Q-Code“

Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.

Ausreise und Transit

Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.

Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.

Beschränkungen im Land

Fast alle COVID-19-Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern.

Empfehlungen

  • Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
  • Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist möglich:

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt in Korea-Süd bis maximal 3 Monate kein Visum.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass
    Passgültigkeit bei Einreise mindestens 3 Monate
  • Nachweis der bestätigten Rück- und Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • keine Arbeitsaufnahme
  • kein Studium

Die Möglichkeit der visumfreien Einreise gilt nicht für deutsche Reisende, die u. a. folgende Reisegründe haben: Studienvisum, Vorübergehende Arbeitsaufnahme, Geschäftsreise mit Erwerbstätigkeit (z. B. Werbung, Modenschau, Vorträge, Forschung, Wissenstransfer, etc.)

Weitere Reisegründe und Visaarten mit ausführlichen Antragserfordernissen finden Sie auf der Webseite der Botschaft von Korea–Süd unter:
» http://deu.mofa.go.kr/korean/eu/deu/main/index.jsp

Für die Republik Korea (Südkorea) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige nur als Touristen möglich:

  • visumfrei bis 3 Monate:
    • Antigua u. Barbuda, Bahamas, Barbados, Belgien, Bulgarien, Costa Rica, Dänemark, Dominika, Dominikanische Rep., El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Liberia, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Peru,  Polen, Rumänien, Schweiz, Singapur, Slowakei, Spanien, Schweden, Thailand, Tschechien,  Türkei, Ungarn.
  • visumfrei bis 90 Tage:
    • Brasilien, Chile, Estland, Lettland, Litauen, Panama, Venezuela
  • visumfrei bis 60 Tage:
    • Italien, Portugal
  • visumfrei bis 30 Tage:
    • Tunesien

Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass
    Passgültigkeit bei Einreise mindestens 3 Monate
  • Nachweis der bestätigten Rück- und Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • keine Arbeitsaufnahme
  • kein Studium

Für die Republik Korea (Südkorea) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Konsulatsgebietsbindung

  • Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Thüringen und Sachsen.
  • Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
  • Fragen beantworten wir gern telefonisch: 030-844 687 - 0 oder per E-mail: ves@expressvisa.de.

Ausreise

Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen unter Website der Ausländerbehörde (Republik Korea).

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Buchungsbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.
    • Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Republik Korea, Konsularabteilung, Stülerstr. 8/10, 10787 Berlin.
    • Adressat bei Beantragung in Bonn: Botschaft der Republik Korea, Konsularabteilung, Mittelstr. 43, 53175 Bonn.
    • Adressat bei Beantragung in Frankfurt/Main: Botschaft der Republik Korea, Konsularabteilung, Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main.
    • Adressat bei Beantragung in Hamburg: Botschaft der Republik Korea, Konsularabteilung, Kaiser-Wilhelm-Str. 9, 20355 Hamburg.
  • Arbeitsbescheinigung oder finanzieller Nachweis für den Unterhalt in Deutschland.
  • Kopie des Handelsregisterauszuges der eigenen Firma.
  • Einladung des Geschäftspartners in Südkorea
    • Schreiben des südkoreanischen Unternehmens und entsprechende Firmenkorrespondens je nach Reisegrund.
    • Kopie des Firmenregisterauszuges
  • bei freiberuflichen Antragstellern: Berufsangabe und Angaben seit wann die Selbständigkeit besteht.

Weitere Antragserfordernisse und ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der süd-koreanischen Botschaft unter:
» http://deu.mofa.go.kr/korean/eu/deu/main/index.jsp

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Südkorea (Korea, Rep.) Honorarkonsulat Dresden
    Königstr. 1
    01097 Dresden
  • Südkorea (Korea, Rep.) Botschaft Berlin
    S.E. Herr Kyung Soo Lee
    10787 Berlin
  • Südkorea (Korea, Rep.) Konsulat Berlin
    Stülerstraße 8
    10787 Berlin
  • Südkorea (Korea, Rep.) Generalkonsulat Hamburg
    Kaiser-Wilhelm-Str. 9
    20355 Hamburg
  • Südkorea (Korea, Rep.) Außenstelle Bonn
    Godesberger Allee 142-148
    53175 Bonn
  • Südkorea (Korea, Rep.) Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Lyoner Str. 34
    60528 Frankfurt am Main
  • Südkorea (Korea, Rep.) Honorarkonsulat München
    Adolf-Kolping-Str. 16
    80336 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer