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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (LK)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.

Zur Einreise nach Sri Lanka sind derzeit keine Nachweise über eine COVID-Impfung noch über PCR- oder Antigentests erforderlich. Nach einem positiven COVID-Test soll eine siebentägige Isolation in einem privaten Krankenhaus, einem Hotel oder der Wohnung erfolgen.

Weitergehende Informationen zu den vorgenannten Einreisebestimmungen bietet die Webseite des Gesundheitsministeriums.

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden.

Das sri-lankische Gesundheitsministerium empfiehlt weiterhin ausdrücklich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für geschlossene Räume, öffentliche Verkehrsmittel und große Menschenansammlungen. Generell wird ein Mund-Nasen-Schutz auch weiterhin, d.h. auch im Freien, von einem großen Teil der Bevölkerung getragen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

  • Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regeln und Entwicklungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten sollten Sie das nächstgelegene Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Touristenhotline „1912“ oder die nationale COVID-Hotline „1999“ kontaktieren.

  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.

  • Informieren Sie sich auch über die Webseite der Deutschen Botschaft Colombo bzw. deren Facebook-Seite.   

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

Eine ETA-Reisegenehmigung vor Einreise ist notwendig:

  • bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen
  • wenn dies keine Geschäftsreise ist
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit ETA

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • Nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes in Sri Lanka
  • Eine ETA-Reisegenehmigung

Für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 ETA-Arten:
Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen. Das Geschäftsreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Teilnahme an Meetings und Verhandlungen, Tagungen, Workshops und Seminare, kurzfristige Fortbildung, Teilnahme an Kunst-, Musik- und Tanzveranstaltungen. Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige und folgende Kategorien:

  • ETA-Befreiung für einen touristischen Kurzaufenthalt bis 30 Tage für folgende Nationaliäten: Malediven, Singapur
  • ETA-Befreiung für einen touristischen Kurzaufenthalt bis 30 Tage für folgende Kategorien: Flug- und Schiffsbesatzung

Alle anderen Staatsangehörigen und alle anderen Kategorien benötigen auf jeden Fall für die Einreise eine ETA-Reisegenehmigung oder ein Visum.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes in Sri Lanka

Die ETA-Genehmigung für einen Kurzaufenthalt  bis 30 Tage ist auch für folgende Staatsangehörige erforderlich:

  • Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahrein, Bangladesch, Belgien, Bhutan, Brunei, Bulgarien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Georgien, Großbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Katar, Kirgisien, Kroatien, Kuwait, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia,  Mazedonien, Mauritius, Moldawien, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Serbien und Montenegro, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA, Vereinigte Arabische Emirate.

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit ETA

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes in Sri Lanka
  • Eine ETA-Reisegenehmigung

Für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 ETA-Arten:
Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen. Das Geschäftsreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Teilnahme an Meetings und Verhandlungen, Tagungen, Workshops und Seminare, kurzfristige Fortbildung, Teilnahme an Kunst-, Musik- und Tanzveranstaltungen. Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.

Besonderheiten

Geschäftsreisen

ETA erlauben aktuell nicht mehr einen geschäftlichen Aufenthalt in Sri Lanka. Es muss zwingend ein Geschäftsvisum beantragt werden!

Verlängerungsmöglichkeiten:

Für längere Aufenthalte als 30 Tage ist eine Verlängerung bis 6 Monate ab Einreise möglich:

  • Verlängerung in 1. Instanz: bis zu 90 Tage ab dem Einreisedatum
  • Verlängerung in 2. Instanz: weitere 90 Tage
  • Für Verlängerungsanträge ist das Department of Immigration (Zentrale) zuständig:
    41, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka
    Tel.:  +94-11-5329000 Hunting Line
    Fax : +94-11-2674621
    E-Mail: controller@immigration.gov.lk
    Web Site: www.immigration.gov.lk

ETA-Gebühren-Befreiung

  • Kinder aller Nationalitäten unter 12 Jahren sind von den ETA-Gebühren befreit.

Fakten

  • Hauptstadt: Colombo
  • Amtsprache: Sinhala, Tamil
  • Währung: Sri-Lanka-Rupie⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +94

Informationen zur Transitreise-ETA

Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.

Beantragung des ETA

Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:

  • Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
  • Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)

Einreisebestimmungen mit ETA

Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • Nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes in Sri Lanka
  • Eine ETA-Reisegenehmigung

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zur Touristen-ETA

Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen.

Beantragung des ETA

Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:

  • Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
  • Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)

Einreisebestimmungen mit ETA

Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • Nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes in Sri Lanka
  • Eine ETA-Reisegenehmigung

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Geschäftsreisende benötigen zwingend ein Geschäftsvisum für die Einreise in Sri Lanka. ETA werden für diesen Reisezweck nicht mehr akzeptiert.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisches Originalfoto (keine Kopien oder Scans)
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • Auf den Antrag klammern (nicht tackern)
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Einladung aus Sri Lanka
  • Kopie des Hin- und Rückflugtickets
  • Hotelbestätigung oder detaillierte Auflistung der Unterkünfte
Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Leipzig
    Messe-Allee 2
    04356 Leipzig
  • Sri Lanka Botschaft Berlin
    Niklasstr. 19
    14163 Berlin
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Hamburg
    Pickhuben 9
    20457 Hamburg
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Bremen
    Anne-Conway-Str. 2
    28359 Bremen
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Hannover
    Adam-Stegerwald-Str. 9-15
    30851 Hannover-Langenhagen
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Kaarst
    Maubisstr. 44
    41564 Kaarst
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Bodenheim
    Hilger Str. 14
    55294 Bodenheim
  • Sri Lanka Generalkonsulat Frankfurt am Main
    - Tower 2, 7 Stock -
    Lyoner Straße 34,
    60528 Frankfurt am Main
  • Sri Lanka Honorarkonsulat Stuttgart
    Heilbronner Str. 150
    70191 Stuttgart
  • Sri Lanka Honorarkonsulat München
    Sylvensteinstr. 2
    81369 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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