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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Liberia (LR)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums. 

Der Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung ist bei Einreise vorzulegen.

Ausreise und Transit

Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test nur dann vorzulegen, wenn das Zielland diesen verlangt. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.

Beschränkungen im Land

Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Liberia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen und Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • Benin, Burkina Faso, Kap Verde, Cote dIvoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Korea (Süd), Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo.

Zuständigkeitsbereich der Botschaft

  • Die Botschaft von Liberia in Deutschland ist auch für folgende Nationalitäten zuständig, die somit zur Visabeantragung keinen Wohnsitznachweis in Deutschland benötigen.
    Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden

Für die Republik Liberia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen und Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Bei Einreise Gelbfieberimpfnachweis im Original

Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

Fakten

  • Hauptstadt: Monrovia
  • Amtsprache: Englisch
  • Währung: LRD (Liberianischer Dollar) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +231

Informationen zum Privatvisum

Das Privatvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen und Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis (in Kopie)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
    • für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
    • in Kopie
  • Einladung aus Liberia (Kopie)
    • Einladung einer Privatperson aus Liberia
    • Kopie der Lichtbildseite der einladenden Person bei der Liberianischen Staatsangehörigkeit oder
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Liberia der einladenden Person, wenn diese nicht die Liberianische Staatsangehörigkeit besitzt.

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis (in Kopie)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
    • für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
    • in Kopie
  • Nachweis der finanziellen Mittel
    • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes (z. B. aktuelle Kontoauszüge)

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis (in Kopie)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
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Konsulate
in Deutschland
  • Liberia Honorarkonsulat Leipzig
    Nikolaikirchhof 3
    04109 Leipzig
  • Liberia Botschaft Berlin
    Düsseldorfer Str. 38
    10707 Berlin
  • Liberia Honorarkonsulat Bremen
    Parkallee 111
    28209 Bremen
  • Liberia Honorarkonsulat Hannover
    Bornumer Str. 6
    30449 Hannover
  • Liberia Honorarkonsulat Düsseldorf
    Münsterstr. 3
    40447 Düsseldorf
  • Liberia Honorarkonsulat München
    Schatzbogen 39
    81829 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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