Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Marokko (MA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind damit außer Kraft gesetzt.
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Direkte Flugverbindungen zwischen Marokko und Deutschland, Dänemark, Irland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine und dem Vereinigten Königreich sind bis 21. März 2021 ausgesetzt. Auch Flüge von und nach Australien, Brasilien, Neuseeland und Südafrika dürfen nicht durchgeführt werden. Ausgenommen sind nur Fracht- und medizinische Flüge. Eine Überprüfung der Regelung soll alle zwei Wochen erfolgen.
Eine Ausreise aus Marokko ist mit vereinzelten Sonderflügen u.a. von Air France und Royal Air Maroc in einzelne Länder weiterhin möglich. Der Sonder-Fährverkehr zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien wurde bis auf weiteres eingestellt.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- eine Verlängerung des Aufenthalts vorort ist nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfrei bis 90 Tage:
Algerien, Andorra, Argentienien, Australien, Bahrein, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, , Dänemark, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Hong Kong , Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo, Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande , Niger, Norwegen, Oman, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Russische Föderation, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA, VAE, Venezuela, Zypern.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Fakten
- Hauptstadt: Rabat
- Amtsprache: Arabisch, Berberisch
- Währung: Dirham ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +212
im Web
in Deutschland
- Marokko Konsulat Berlin
Niederwallstrasse 39
10117 Berlin - Marokko Konsulat Düsseldorf
Cecilienallee 14
40474 Düsseldorf - Marokko Konsulat Frankfurt/M.
Mittelweg 49
60318 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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