Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Marshallinseln (MH)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Marshallinseln, z.B. auf der Webseite der Regierung.
Alle Reisenden ab sechs Monaten müssen eine vollständige COVID-19-Impfung und ab dem Alter von 12 Jahren zusätzlich eine Boosterimpfung nachweisen, wenn sie für diese berechtigt sind. Mit Wirkung vom 30. Oktober 2022 muss die Boosterimpfung mit dem neuen bivalenten Impfstoff erfolgen.
Die Einreise ist nur mit Direktflügen möglich, der Impfnachweis ist der Fluggesellschaft bei Buchung vorzulegen. Während der Reise besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bei Ankunft wird ein Antigentest durchgeführt. Ist der Test positiv, ist eine fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über die Marshallinseln ist möglich. Der internationale Flugverkehr und Personenschiffsverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Behörden der Marshallinseln.
Fakten
- Hauptstadt: Majuro
- Amtsprache: Marshallesisch und Englisch
- Währung: USD ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +692
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer