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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Marshallinseln (MH)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Marshallinseln, z.B. auf der Webseite der Regierung.

Alle Reisenden ab 18 Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung (abhängig vom Impfstoff einfache oder zweifache Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abreise erfolgte) nachweisen. Ausnahmen davon sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Einreisende müssen für fünf Tage nach der Einreise im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle Besucher müssen zudem eine Gesundheitserklärung ausfüllen.

Bei Ankunft wird ein Antigentest für symptomatische Reisende durchgeführt. Ist der Test positiv, ist eine mindestens fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) vorgeschrieben.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Regierung.

Fakten

  • Hauptstadt: Majuro
  • Amtsprache: Marshallesisch und Englisch
  • Währung: USD ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +692
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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer