Einreise- & Visum-Bestimmungen

Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China (MO)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Ankunft auf dem Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit mindestens 3 Monate bei Ausreise
- Reisebestätigung mit Hotelbuchungsbestätigung
Nach Einreise:
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Langzeitvisa
Längere Aufenthalte bis 1 Jahr können innerhalb von 90 Tagen ab Einreise beantragt werden.
Adresse: Macau Immigration Service
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Arbeitsvisa
Anträge für die Arbeitsaufnahme können innerhalb von 90 Tagen ab Einreise gestellt werden.
Adresse: Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR, Rotunda de Carlos da Maia, Edf. Do Estado, Macau.
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Investorenvisa
Investoren aus Deutschland können längerfristige Visa mit einer Gültigkeit von 3 Jahren auf Grundlage des sog. Investment Scheme beantragen.
Adresse: Macau Trade and Investment Promotion Institute, No 918 Avenida da Amizade, 1-4 andar, World Trade Center, Macau
Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Das Langzeitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, sich bis zu einem Jahr in Macau aufzuhalten.
Das Arbeitsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, in Macau eine Arbeit aufzunehmen.
Im Rahmen eines Investorenvisums können sich Investoren aus Deutschland bis zu 3 Jahre in Macau aufhalten.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- visumfrei bis 90 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Ägypten, Andorra, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cap Verde, Dänemark, Dominica, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Korea (Republik), Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Zypern.
- visumfrei bis 30 Tage für folgende Staatsangehörige
Australien, Chile, Indien, Indonesien, Kanada, Kiribati, Malaysia, Monaco, Namibia, Neuseeland, Philippinen, Samoa, Seychellen, Singapur, Südafrika, Thailand, Türkei, Uruguay, USA.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Gültiger nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 3 Monate bei Ausreise
- Reisebestätigung mit Hotelbuchungsbestätigung
Staatsangehörige der oben nicht genannten Länder wenden sich für die Visabeantragung bitte an die folgende Adresse:
- DIREKTOR OF IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR
LARGO DO SENADO, No.20
MACAO SAR, P.R.CHINA
Tel.: 00853-374300
Fax: 00853-356615
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, berufliche, schulische oder studentische Ausbildungen anzutreten.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Das Langzeitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, sich bis zu einem Jahr in Macau aufzuhalten.
Das Arbeitsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, in Macau eine Arbeit aufzunehmen.
Im Rahmen eines Investorenvisums können sich Investoren aus Deutschland bis zu 3 Jahre in Macau aufhalten.
Fakten
- Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China
- Amtsprache: Chinesisch, Portugiesisch
- Währung: Macau-Pataca ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +853
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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