Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Malta (MT)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Malta kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. - Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Covid-19 Informationen
Einreise
Nur aus folgenden Ländern / Regionen dürfen Reisende nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (siehe auch die u.a. „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, , Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zählen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen außer Baden-Württemberg), Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich (alle Flughäfen außer Ile-de-France), Griechenland (alle Flughäfen außer Attika), Indonesien, Irland, Italien (alle Flughäfen außer Sizilien und Sardinien), Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (alle Flughäfen außer Madeira und Azoren), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (alle Flughäfen außer Kanarische Inseln), Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan und Zypern.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration“ und eine „Passenger Locator Form“ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Fakten
- Hauptstadt: Valletta
- Amtsprache: Maltesisch, Englisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +356
im Web
in Deutschland
- Malta Konsulat Berlin
Klingelhöferstrasse 7
10785 Berlin - Malta Honorarkonsulat Potsdam
Schopenhauerstraße 27
14467 Potsdam - Malta Honorarkonsulat Hamburg
Palmaille 120
22767 Hamburg - Malta Honorarkonsulat Bremen
Westerstraße 17
28199 Bremen - Malta Honorarkonsulat Köln
Friedrichstraße 5
50676 Köln - Malta Honorarkonsulat Mainz
Orchideenweg 3
55126 Mainz - Malta Honorarkonsulat Halle
Augustastraße 6-8
6108 Halle - Malta Honorarkonsulat Stuttgart
Am Hauptbahnhof 7
70173 Stuttgart - Malta Honorarkonsulat München
Konrad-Celtis-Straße 79
81369 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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