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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Malediven (MV)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.

Visa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden bei Einreise kostenlos erteilt und können auf max. 90 Tage verlängert werden (siehe Einreise und Zoll). Voraussetzung für die Visumserteilung ist der Nachweis einer Hotelbuchung für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Weitere Bestimmungen siehe Einreise und Zoll.

Außerdem ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend.

Reisende müssen keinen negativen PCR-Test bei Einreise vorlegen. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden zu finden.

Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Bei Gruppenreisen gilt dies für die ganze Gruppe. Darüber hinaus können stichprobenartige Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen können der Webseite des maledivischen Tourismusministeriums entnommen werden.

Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.

Ausreise und Transit

Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die Malediven mit verlängerten Kinderreisepässen nicht möglich ist, s. Einreise und Zoll.

  • Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen in Malediven erhalten deutsche Staatsangehörige ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • Gültiger Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • Reisebestätigung
    • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
    • mindestens USD 30,00 pro Aufenthaltstag
  • Unterkunftsnachweis
    • Pauschalarrangement oder Hotelgutscheine
    • Individualreisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, müssen beachten, dass bei Ankunft immer eine Unterkunftsbestätigung vorgelegt werden muss.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für nicht deutsche Staatsangehörige möglich:

  • bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen in Malediven erhalten nicht deutsche Staatsangehörige ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • Gültiger nationaler Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • Reisebestätigung
    • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
    • mindestens USD 30,00 pro Aufenthaltstag
  • Unterkunftsnachweis
    • Pauschalarrangement oder Hotelgutscheine
    • Individualreisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, müssen beachten, dass bei Ankunft immer eine Unterkunftsbestätigung vorgelegt werden muss.

Besonderheiten

  • Individualreisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, müssen beachten, dass bei Ankunft immer eine Unterkunftsbestätigung vorgelegt werden muss.
  • Ferner muss der Nachweis vorhandener Geldmittel in Höhe von ca. 30,00 USD pro Aufenthaltstag erbracht werden.

Aufenthaltsverlängerung:

  • spätestens 1 Tag vor Ablauf des Visums
  • Verlängerung maximal 60 Tage (für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen)
  • 4 Passfotos
  • Gebühr: ca. 90,00 USD
  • Department of Immigration in Male

Fakten

  • Hauptstadt: Malé
  • Amtsprache: Dhivehi
  • Währung: 1 Rufiyaa = 100 Laari ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +960
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Konsulate
in Deutschland
  • Malediven Honorarkonsulat Berlin
    Pariser Platz 6a
    10117 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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