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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Königreich Norwegen (NO)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Norwegen.

Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine speziellen Regeln oder Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Es bestehen keine Beschränkungen oder speziellen Hygieneregeln mehr.

Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.

Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich, es gelten aber besondere Testanforderungen.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health.
  • Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo. 

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich

  • für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
  • Bei längeren Aufenthalten sollte spätestens 2 Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragt werden.

In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass oder Kinderreisepass

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für Staatsangehörige der folgenden Länder:
    Belgien,  Dänemark,  Finnland, Frankreich, Griechenland,  Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,  Portugal,  Schweden,  Spanien.
     
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
     

Fakten

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Norwegen Honorargeneralkonsulat Leipzig
    Braunstr. 7
    04347 Leipzig
  • Norwegen Botschaft Berlin
    Rauchstr. 1
    10787 Berlin
  • Norwegen Honorarkonsulat Rostock
    Schmarler Damm 5
    18069 Rostock
  • Norwegen Honorarkonsulat Hamburg
    Caffamacherreihe 5
    20355 Hamburg
  • Norwegen Honorargeneralkonsulat Lübeck
    Geniner Str. 249
    23560 Lübeck
  • Norwegen Honorarkonsulat Kiel
    Sophienblatt 100
    24114 Kiel
  • Norwegen Honorarkonsulat Bremen
    Faulenstr. 2-12
    28195 Bremen
  • Norwegen Honorargeneralkonsulat Essen
    Brüsseler Platz 1
    45131 Essen
  • Norwegen Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Frankfurter Str. 1
    61476 Kronberg
  • Norwegen Honorarkonsulat Stuttgart
    Porscheplatz 1
    70435 Stuttgart
  • Norwegen Honorarkonsulat München
    Maffaistr. 3
    80333 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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