Einreise- & Visum-Bestimmungen

Sultanat Oman (OM)
Covid-19 Informationen
Einreise
Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, weitere Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben, und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre sowie allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968-24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Ab 29. März 2021 müssen alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die „Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Eine ETA-Reisegenehmigung ist zwingend vor Einreise notwendig:
Visa on Arrival sowie Visa über die Botschaft Oman wurden abgeschaft.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit ETA
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Für das Sultanat Oman gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für das Sultanat Oman gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Für Reisen von Oman nach Katar
Aufgrund eines gemeinsamen Visaabkommens zwischen dem Sultanat Oman und dem Staat Katar sind mit Wirkung vom 01.07.2002 Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über einen internationalen Flughafen einzureisen.
Dies gilt nur, wenn die Reise unmittelbar von Oman nach Katar erfolgt.
- Visumgebühr: 6 Omanische Rial (ca. 11,00 EUR)
- Gültigkeitsdauer: 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit
Einfuhr von Medikamenten
Die Einfuhr von Medikamenten ist erstens auf Notwendigkeit zu überprüfen und zweitens mit mehrsprachigen, ärztlichen Schreiben zu rechtfertigen. Zumindest wenn es sich um psychoaktive Medikamente (Psychopharmaka) und Schmerzmittel handelt. Denn die Einfuhr von Drogen, der Besitz und auch der Handel mit ihnen werden in Oman als sehr schwere Vergehen behandelt.
Fakten
- Hauptstadt: Maskat
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Rial Omani ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +968
Informationen zur Touristen-ETA
Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub und den Besuch von Freunden und Verwandten.
Beantragung des ETA
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
- Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
- Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)
Einreisebestimmungen mit ETA
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zur Geschäfts-ETA
Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Geschäfts-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten vorzunehmen: Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Beantragung des ETA
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
- Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
- Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)
Einreisebestimmungen mit ETA
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Oman Botschaft Berlin
Clayallee 82
14195 Berlin - Oman Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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