Diese Website verwendet Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um die User-Präferenzen auf unseren Seiten zu verfolgen und die Nutzbarkeit unserer Webseite entsprechend optimieren zu können. Weitere Informationen finden Sie unter: » Datenschutz « .

VES-Logo

Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Portugiesische Republik (PT)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.

Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten aktuell keine Beschränkungen mehr.

Ausreise und Transit

Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.

Beschränkungen im Land

Der Alarmzustand aufgrund der COVID-19-Pandemie ist beendet.

Die Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.).

Empfehlungen

  • Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Arzt, der auch COVID-19 Tests verschreiben kann. Eine Quarantänepflicht gilt nicht mehr.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Portugal kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein
  • Personalausweis
    Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

     

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger nationaler Reisepass

Fakten

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Portugal Konsulat Berlin
    Zimmerstr. 56
    10117 Berlin
  • Portugal Konsulat Hamburg
    Gänsemarkt 23/2.Stock
    20354 Hamburg
  • Portugal Konsulat Düsseldorf
    Graf-Adolf-Straße 16/4. Stock
    40212 Düsseldorf
  • Portugal Konsulat Frankfurt/M.
    Zeppelinallee 15
    60325 Frankfurt am Main
  • Portugal Konsulat Stuttgart
    Königstraße 20/1.Stock
    70173 Stuttgart

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer