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Einreise- & Visum-Bestimmungen


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Republik Slowenien (SI)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
  • Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Slowenien für einen Aufenthalt bis maximal 3 Monate kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (bitte "Besonderheiten" beachten)
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (bitte "Besonderheiten" beachten)
     
  • Personalausweis
    Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (bitte "Besonderheiten" beachten)
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Gültigkeit von Reisedokumenten

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Jedoch sieht das geltende slowenische Ausländergesetz immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 500,- € und 1.200,- € belegt werden können. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments.

Meldepflicht

Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen.

Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz wird die Anmeldung von dort vorgenommen.

Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400,- € und 1.200,- €.

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Slowenien Konsulat Berlin
    Hausvogteiplatz 3-4
    10117 Berlin
  • Slowenien Konsulat München
    Lindwurmstr. 14
    80337 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer