Einreise- & Visum-Bestimmungen
Die Sicherheitslage ist instabil und von vielen Konflikten gekennzeichnet. In den Landesteilen Central Equatoria, Western Equatoria, in den Grenzgebieten zu Uganda und der Demokratischen Republik Kongo, in Unity State und Upper Nile kommt es weiterhin immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der südsudanesischen Armee und bewaffneten Kämpfern unterschiedlicher ethnischer Gruppen. Für Angehörige westlicher Staaten besteht ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden. Die Grenzziehung zwischen Sudan und Südsudan ist nach wie vor ungeklärt. Auch operieren Rebellenverbände aus dem Sudan im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten. Dies kann zu bewaffneten Auseinandersetzungen in der Grenzregion zum Sudan führen. Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo kommt es zudem zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete und Kriminelle. Es wird empfohlen, militärische Einrichtungen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden. [... mehr]
Informationsstand: 25.10.2018

Republik Südsudan (SS)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Informationen für nicht-Deutsche Staatsangehörige
Besonderheiten
- Das Konsulat stell nur Visa mit 1-facher Einreise und einem Monat Gültigkeit aus.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts kann nach Einreise im Innenministerium von Südsudan beantragt werden
Fakten
- Hauptstadt: Juba
- Amtsprache: Englisch
- Währung: derzeit: Sudanesisches Pfund, in Planung: Südsudanisches Pfund ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +211
Informationen zum Touristenvisum
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(Die Aufenthaltsgenehmigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt (nicht alter als 6 Monate!)
(Die Meldebescheinigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Kopie der "Lichtbildseite" im Reisepass
-
2 Passfotos
- biometrisch
- identisch
- Sondermaß: 5 x 5 cm
- weißer Hintergrund
- nicht älter als 6 Monate
- 1 vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
- Rück- oder Weiterreiseticket in Kopie
- Gelbfieberimpfnachweis in Kopie
- Einladung aus Südsudan
- Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
-
Nachweis genügener Geldmittel für den Aufenthalt
- Einkommensnachweis über min. € 3000 in 3 Monaten
- Im "Sichtvermerk" müssen noch mindestens 3 freie Seiten vorhanden sein
Informationen zum Geschäftsvisum
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(Die Aufenthaltsgenehmigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
-
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt (nicht alter als 6 Monate!)
(Die Meldebescheinigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Kopie der "Lichtbildseite" im Reisepass
-
2 Passfotos
- biometrisch
- identisch
- Sondermaß: 5 x 5 cm
- weißer Hintergrund
- nicht älter als 6 Monate
- 1 vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
- Rück- oder Weiterreiseticket in Kopie
- Gelbfieberimpfnachweis in Kopie
- Einladung aus Südsudan
- Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Handelsregisterauszug der Firma in Südsudan
- Im "Sichtvermerk" müssen noch mindestens 3 freie Seiten vorhanden sein
im Web
in Deutschland
- Südsudan Botschaft Berlin
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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