Informationen für deutsche Staatsangehörige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
bei Ankunft auf dem Flughafen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen .
bei Einreisen auf dem Landweg für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen .
Besucher, die die genannten Auftenthaltsfristen überziehen, müssen bei Ausreise pro Person und pro Tag 500 THB (ca. 10,00 EUR) bezahlen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinderreisepass
Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
1 Passfoto
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
Reisebestätigung vom Reisebüro
Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationsstand: 22.10.2018
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
visumfrei bis 14 Tage für folgende Staatsangehörige:
Kambodscha
visumfrei bis 30 Tage für folgende Staatsangehörige:
Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.
visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige:
Argentinien, Brasilien, Chile, Peru und Repubik Südkorea.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
bei einem rein touristischen Aufenthalt
wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
wenn keine beruflichen, schulischen oder studentischen Ausbildungen erfolgen
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinderreisepass
Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
1 Passfoto
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
Reisebestätigung vom Reisebüro
Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Inhaber von Deutschen Fremdenpässen (Travel Documents), Staatsangehörige von Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nordkorea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palästina, ehemalige Oststaaten müssen folgende Antragsvoraussetzungen beachten:
Visa Antrag in 4-facher Ausfertigung
4 identische Passfotos
Aufenthaltserlaubis für Deutschland
Meldebescheinigung für Deutschland
Die Bearbeitungszeit im Konsulat kann sich um mehrere Wochen verlängern.
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen für die Visabeantragung zusätzlich eine Kopie der Gelbfieberimpfkarte vorlegen:
Äthiopien, Äquatroialguinea, Angola, Bolivien, Benin, Burundi, Burkina Faso, Ecuador, Elfenbeinküsten, Französisch Guinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guyana, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo, Liberia, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Ruanda, Sao Tome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tansania, Togo, Trinidad & Tobago, Tschad, Uganda, Venezuela, Zentralafrika.
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationsstand: 22.10.2018
Daten & Fakten
Fakten
Informationsstand: 22.10.2018
Touristenvisa
Informationen zum Touristenvisum
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Touristenvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger : Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
gültiger Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
Unbedingt mit dem PC auszufüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Bescheinigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten
Kopie des Flugtickets oder Flugbestätigung (online-Buchung ist ausreichend)
Voraussetzung:
Die Weiter- / Rückreise muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
Kopie der Flugtickets für die Hin- und Rückreise.
Non-Immigrant-Visa der Kategorie "O": verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger oder Rentner für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage pro Einreise
Zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich :
polizeiliches Führungszeugnis
Gesundheitszeugnis vom Hausarzt
Rentenbescheid mit einem monatlichen Mindestbetrag in Höhe von EUR 1.200,00, alternativ: weitere Finanznachweise
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thailändischen Ehegattin
Für Visaverlängerungen ist ein Antrag vorort beim Immigration Office zu stellen:
Immigration Office, 50 Soi Suan Plu, Sathorn Tai Road, Yannawa, Bangkok 10120, Thailand, Tel. 00662-2873101 bis 3110, Fax 00662-2871310
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationsstand: 22.10.2018
Geschäftsvisa
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Geschäftsvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Originalreisepass
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger : Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
gültiger Kinderreisepass
Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
1 Passfoto des Antragstellers
biometrisch
nicht älter als 6 Monate
farbig
Größe: 3,5 x 4,5 cm
nur Originale: keine Scans oder Kopien
1 Visa Antragsformular
Unbedingt mit dem PC auszufüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
vollständig ausgefüllt
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Handelsregisterauszug der deutschen Firma
Bescheinigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten
Kopie des Flugtickets oder Flugbestätigung (online-Buchung ist ausreichend)
Geschäftseinladung der Firma in Thailand
mit einer Bestätigung darüber, dass der Antragsteller von der Firma eingeladen wird sowie Angaben über die geplante Tätigkeit
Gewerberegister der Firma in Thailand
Namensliste der Shareholder
aktuelle Handelsbilanz der Firma
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma des Antragstellers mit folgenden Angaben:
Grund und Dauer der Reise
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden
Adressat: Botschaft des Königreichs Thailand, Konsularabteilung, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationsstand: 22.10.2018
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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