Einreise- & Visum-Bestimmungen

Demokratische Republik Timor-Leste (TL)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste.
Nicht vollständig geimpfte Einreisende, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen nach Einreise eine zehntägige Quarantäne auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung absolvieren. Heimquarantäne ist möglich, wenn zuvor die Genehmigung des Gesundheitsministeriums eingeholt wird.
Die zuständigen Auslandsvertretungen von Timor-Leste informieren über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen, die sich teilweise kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Flughäfen, Landgrenzen und Häfen sind bei eingeschränktem Betrieb grundsätzlich wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt. In der Öffentlichkeit besteht eine Empfehlung zur Wahrung der sozialen Distanz und zur regelmäßigen Handdesinfektion.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung Timor-Lestes.
Fakten
- Hauptstadt: Dili
- Amtsprache: Tetum und Portugiesisch
- Währung: USD⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +670
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer