Einreise- & Visum-Bestimmungen

Tunesische Republik (TN)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
- bei einem geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:
-
Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
- Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
- Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderausweis oder einen Eintrag im Reisepass eines Elternteils
- Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
- Hin- und Rückflugtickets
Von den tunesischen Grenzbehörden wird der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt und ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.
Deutsche Staatsangehörige können zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Tunesien ohne Visum einreisen. Auch bei einer Arbeitsaufnahme ist kein Visum erforderlich, sondern nur eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium in Tunesien. Reist der Antragsteller zu privaten Zwecken in Tunesien ein und kommt bei Freunden oder Angehörigen unter, muss bei Einreise die Adresse des Aufenthaltsortes angegeben werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- alle EU-Länder und die Schweiz
- Algerien, Andorra, Antigua, Argentinien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Bermuda, Bosnien Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, England, Elfenbeinküste, Estland, Fidschi, Gambia, Georgien, Guinea, Honduras, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Kiribati, Kroatien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Maurice, Mauretanien, Moldawien, Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Quatar, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, St. Kittes und Nevis, St. Lucia, Solomon Island, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tschechiche Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA, Vatikan und Weißrussland
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Achtung:
Staatsangehörige der Republik Kosovo können kein Visum für Tunesien beantragen. Diese Staatsangehörigkeit wird von Tunesien nicht anerkannt.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (gebuchte Pauschalreise)
- Wenn keine Arbeitsaufnahme im Land erfolgt
- Wenn keine Ausbildungsmaßnahme im Land erfolgt
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise ohne Visum werden folgende Dokumente gefordert:
-
Ein gültiger nationaler Reisepass
- Reisepass oder Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise
- Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
- Hin- und Rückflugtickets oder Kreuzfahrtreservierung
Staatsangehörige der EU und der Schweiz können zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Tunesien ohne Visum einreisen. Auch bei einer Arbeitsaufnahme ist kein Visum erforderlich, sondern nur eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium in Tunesien. Reist der Antragsteller zu privaten Zwecken in Tunesien ein und kommt bei Freunden oder Angehörigen unter, muss bei Einreise die Adresse des Aufenthaltsortes angegeben werden.
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden, ausgenommen Pauschalreisende und Wüstentouristen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem ist eine zunächst sieben-tägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis kann die Quarantäne nach sieben Tagen beendet werden. Anderenfalls ist eine insgesamt 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Bei einem Kurzzeitaufenthalt außerhalb Tunesiens, der 120 Stunden nicht überschreitet, ist eine siebentägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Vor Abflug nach Tunesien muss eine elektronische Einreiseanzeige auf folgender Webseite erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Pauschalreisende, inklusive der Wüstentouristen, die bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sowohl im Hotel als auch bei Ausflügen in der Gruppe bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Fakten
- Hauptstadt: Tunis
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Tunesischer Dinar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +216
Informationen zum Touristenvisum
Das Visum berechtigt den touristischen Aufenthalt in Tunesien. Bearbeitungszeit im Konsulat: min. 2 Wochen + Hin- und Rückversand. Visum-Gültigkeit: ab Ausstellung 3 Monate
Aufenthalt: ab Einreise bis zu 30 Tage
Einreisebestimmungen mit Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:
-
Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
- Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
- Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
- Aufenthaltserlaubnis in Kopie für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen.
- Meldebescheinigung im Original für den Wohnsitz in Deutschland genügt bei Staatsangehörigen aus EU-Ländern
-
Kopie der Lichtbildseite im Reisepass
- Nach Möglichkeit bitte eine Farbkopie
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
-
2 Passfotos
- Biometrisch
- Identisch
- Original
- Farbig
- Nicht älter als 6 Monate
- Format: 3,5 cm x 4,5 cm
-
Nachweis der Unterkunft
- Kopie einer Hotelreservierung
- Oder einer Einladung aus Tunesien
- Oder einer Kreuzfahrtreservierung
- Buchungsunterlagen der Pauschalreise und/oder Hotel-Voucher für die Dauer des Aufenthalts
- Hin- und Rückflugtickets
Die Beantragung des Visums im Konsulat muss persönlich erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Visum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche zu führen, Messen und Vorträge zu besuchen und Verhandlungen zu führen.
Eine Arbeitsaufnahme ist jedoch nicht gestattet.
Bearbeitungszeit im Konsulat: min. 2 Wochen + Hin- und Rückversand
Visum-Gültigkeit: ab Ausstellung 3 Monate
Aufenthalt: ab Einreise bis zu 30 Tage
Einreisebestimmungen mit Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente gefordert:
-
Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- Ein "vorläufiger Reisepass" wird anerkannt
- Ein "vorläufiger Personalausweis" wird nicht anerkannt
- Aufenthaltserlaubnis in Kopie für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen.
- Meldebescheinigung im Original für den Wohnsitz in Deutschland genügt bei Staatsangehörigen aus EU-Ländern
-
Kopie der Lichtbildseite im Reisepass
- Nach Möglichkeit bitte eine Farbkopie
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
-
2 Passfotos
- Biometrisch
- Identisch
- Original
- Farbig
- Nicht älter als 6 Monate
- Format: 3,5 cm x 4,5 cm
-
Kopie der Einladung einer Firma in Tunesien.
- Angaben zum Zweck und Dauer der Reise müssen enthalten sein.
-
Entsendungsschreiben
- Schreiben der Deutschen Firma mit folgenden Angaben:
- Zweck und Dauer der Reise
- Hinweis, wer die Aufenthaltskosten übernimmt
Die Beantragung des Visums im Konsulat muss persönlich erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Tunesien Botschaft Berlin
Lindenallee 16
14050 Berlin - Tunesien Konsulat Hamburg
Lübecker Str. 1
22087 Hamburg - Tunesien Generalkonsulat Bonn
Godesberger Allee 103
53175 Bonn - Tunesien Konsulat München
Herzog-Heinrich-Str. 1
80336 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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