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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Gebietsbindung
Die Vertretungen von Taiwan halten sich bei der Bearbeitung an die strickte Gebietsbindung. Daher senden Sie uns bitte eine Anfrage vor der Auftragserteilung.
Informationsstand: 18.01.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Taiwan (TW)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).

Reisende müssen beim Check-in eines Fluges nach Taiwan keinen negativen PCR-Test vorlegen. Falls Reisende jedoch vor dem Rückflug positiv getestet werden, ist eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme einzuhalten. Weitere Infos zur „selbständigen Infektionsprävention“ können direkt der Webseite des CDC (Center for Disease Control) entnommen werden.

Weitere Einreisebestimmungen unter Einreise und Zoll sind zu beachten.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden abhängig von der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen regelmäßig angepasst. Strikte Hygienemaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben landesweit bis auf Weiteres bestehen.

Im Freien besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Empfehlungen

  • Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
  • Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei Ankunft auf den Flughäfen Taiwan-Taoyuan International Airport (früher: CKS Taipeh), Kaohsiung (International Airport), Hualien, Kinmen, Magong (Penghu), Taichung, Taipei Songshan Airport und Taitung, sowie über die Seehäfen Hualien, Kaohsiung, Keelung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu Fuao Harbor und Taichungund für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage. Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit in der Republik China (Taiwan).
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
  • Nachweis ausreichender Geldmittel
  • 1 Passfoto
  • 1 Antragsformular

Für die (R.o.C.) Taiwan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für folgende Staatsangehörige ist möglich:

  • Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südkorea, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA für bis zu 30 Tagen Aufenthalt
     
  • Großbritannien und Japan für bis zu 90 Tagen Aufenthalt
     
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
  • Nachweis ausreichender Geldmittel
  • 1 Passfoto
  • 1 Antragsformular

Für die (R.o.C.) Taiwan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Besonderheiten

Residentvisum

  • Das Residentvisum für die einmalige Einreise ist bei längerfristigen Aufenthalten ab einer Dauer von 6 Monaten, u.a. zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder der Familienzusammenführung zu beantragen.
  • Es ist 3 Monate gültig.
  • Innerhalb von 15 Tagen nach Einreise in die Republik China (Taiwan) ist bei der zuständigen Dienststelle der National Immigration Agency (Kontaktinformationen unter www.immigration.gov.tw) eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (Alien Resident Certificate, ARC).

Besonderheiten bei der Visabeantragung für die Arbeitsaufnahme:

  • Der Reisepass muss bei Visabeantragung noch mindestens 15 Monate gültig sein.
  • Arbeitserlaubnis (Original), ausgestellt von den Behörden der Republik China (Taiwan)

Fakten

  • Land: Republik China
  • Hauptstadt: Taipeh
  • Amtsprache: Hochchinesisch
  • Währung: Taiwan-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +886

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 frei Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 frei Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Wichtig: bitte 1 Passfoto auf den Visaantrag aufkleben
    • Auf dem 2. Foto den Namen auf der Rückseite notieren und an den Antrag anklammern
  • Reise- und Flugbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten oder Kopie der Flugtickets.
  • Nachweis ausreichender Geldmittel
    • Bankbestätigung
    • Kostenübernahmebestätigung der Firma
    • Elternbürgschaft
    • Rentenbescheid

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 frei Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
    • Wichtig: bitte 1 Passfoto auf den Visaantrag aufkleben
    • Auf dem 2. Foto den Namen auf der Rückseite notieren und an den Antrag anklammern
  • Reise- und Flugbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten oder Kopie der Flugtickets.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Taiwan sowie eine Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
    • Adressat: Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Konsularabteilung, Markgrafenstr. 35, 10117 Berlin.
    • Zusätzlich ein Bestätigungsschreiben des Geschäftspartners aus Taiwan.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Für Geschäftsvisa für einen mehrmaligen Aufenthalt bis maximal 12 Monate

  • die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer beträgt pro Aufenthalt 60 Tage
  • der Reisepass sollte mindestens noch 18 Monate gültig sein
  • Schreiben der entsendenden Firma, u.a. den Grund des Aufenthaltes und eine Begründung der Notwendigkeit einer mehrmaligen Einreise enthaltend
  • Bestätigungsschreiben des taiwanischen Geschäftspartners von der entsendenden Firma bei bezahlten Arbeitseinsätzen:
  • Arbeitsgenehmigung, ausgestellt vom Council of Labor Affairs der Republik China (Taiwan) – ohne Vorlage einer Arbeitsgenehmigung kann lediglich ein Visum für die einmalige Einreise beantragt werden

Beachten Sie bitte:

  • Das Visum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in der Republik China (Taiwan)!
  • Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
  • Das Visum für mehrmalige Einreise ist nicht gedacht für längerfristige Aufenthalte in der Republik China (Taiwan), sondern lediglich für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
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Konsulate
in Deutschland
  • Taiwan (R.o.C.) Vertretung Berlin
    Markgrafenstr. 35
    10117 Berlin
  • Taiwan (R.o.C.) Vertretung Hamburg
    2. OG
    Mittelweg 144
    20148 Hamburg
  • Taiwan (R.o.C.) Vertretung Frankfurt am Main
    Friedrichstr. 2-6
    60323 Frankfurt am Main
  • Taiwan (R.o.C.) Vertretung München
    Leopoldstr. 28 A/V
    80802 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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