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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Östlich des Uruguay (UY)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.

Bei Einreise in Uruguay muss ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt, mitgeführt werden.

Alle weiteren pandemiebedingten Einreisebeschränkungen (Impfnachweis, Genesenennachweis bzw. Testpflicht) wurden am 16. Februar 2023 aufgehoben.

Ausreise und Transit

Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise.

Beschränkungen im Land

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Empfehlungen

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uruguay für einen Aufenthalt bis zu  90 Tagen kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Der Einreisende erhält an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss.
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- und Weiterreise
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
    Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize,  Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbirtannien, Guatemala, Honduras, Hong Kong (nur HKSAR Pass), Irland, Island, Israel, Italien, Jamaica, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monako, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Republik Korea (30 Tage), Rumänien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Trinidad u. Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA,Venezuela, Zypern.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • mindestens 6 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
  • Der Einreisende erhält an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss.
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- und Weiterreise
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt

Besonderheiten

Visum vor Einreise

Staatsbürger von Ländern, die für die visumfreie Einreise nicht gelistet sind, benötigen ein Visum vor Einreise. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat, um zu erfragen, welche Antragsunterlagen für die Erteilung eines Visums vor Einreise benötigt werden:


Zuständige Konsulate in Deutschland

Konsularbezirk:
Berlin
Konsularabteilung der Botschaft der Republik Östlich des Uruguay in Berlin:
Budapester Str. 93, 2. OG,
10787 Berlin

Terminvereinbarung unter Tel.: +49 (0)30-26390160

Konsularbezirk:
Bremen
Honorarkonsulat von Uruguay in Bremen:
Am Wall 116, 28195 Bremen
Tel.: +49 (0)4211654112
Fax: +49 (0)4211653807

Konsularbezirk:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Freistaat Thüringen
Honorarkonsulat von Uruguay in Frankfurt am Main:
Kenned<allee 99, 60596 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 518510
Fax: +49 (0)69 538643

Konsularbezirk:
Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern
Generalkonsulat von Uruguay in Hamburg:
Hochallee 76, 20149Hamburg
Tel.: +49 (0)40 4106542
Fax: +49 (0)40 41 05 10 3

Konsularbezirk
Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat von Uruguay in Düsseldorf:
Carl-Theodor Str. 6, 40213 Düsseldorf
Tel.: (0049) 211 20056510 .
Fax: (0049) 211 20056011

Konsularbezirk
Bayern
Honorarkonsulat von Uruguay in München:
Sendlinger-Tor-Platz 8,VII, 80336 München
Tel.: (0049) 89 591361
Fax: (0049) 89 591362

Konsularbezirk
Brandenburg, Freistaat Sachsen
Honorarkonsulat von Uruguay in Potsdam:
Gerlach Str. 39, 14480 Potsdam
Tel.: (0049) 331 87000163
Fax: (0049) 331 864744

 

Konsularbezirk
Baden-Württemberg
Honorarkonsulat von Uruguay in Stuttgart:
Boeblinger Str. 104, 70199 Stuttgart
Tel.: (0049) 711 93313691 
Fax: (0049) 711 93313689

 

Fakten

  • Hauptstadt: Montevideo
  • Amtsprache: Spanisch
  • Währung: Uruguayischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +598
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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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