Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Östlich des Uruguay (UY)
Covid-19 Informationen
Einreise
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge wurden wiederaufgenommen, allerdings mit stark reduzierter Frequenz und weniger Verbindungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uruguay für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Der Einreisende erhält an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss.
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- und Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbirtannien, Guatemala, Honduras, Hong Kong (nur HKSAR Pass), Irland, Island, Israel, Italien, Jamaica, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monako, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Republik Korea (30 Tage), Rumänien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Trinidad u. Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA,Venezuela, Zypern.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- mindestens 6 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
- Der Einreisende erhält an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss.
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- und Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Besonderheiten
Visum vor Einreise
Staatsbürger von Ländern, die für die visumfreie Einreise nicht gelistet sind, benötigen ein Visum vor Einreise. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat, um zu erfragen, welche Antragsunterlagen für die Erteilung eines Visums vor Einreise benötigt werden:
Zuständige Konsulate in Deutschland
Konsularbezirk:
Berlin
Konsularabteilung der Botschaft der Republik Östlich des Uruguay in Berlin:
Budapester Str. 93, 2. OG, 10787 Berlin
Terminvereinbarung unter Tel.: +49 (0)30-26390160
Konsularbezirk:
Bremen
Honorarkonsulat von Uruguay in Bremen:
Am Wall 116, 28195 Bremen
Tel.: +49 (0)4211654112
Fax: +49 (0)4211653807
Konsularbezirk:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Freistaat Thüringen
Honorarkonsulat von Uruguay in Frankfurt am Main:
Kenned<allee 99, 60596 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 518510
Fax: +49 (0)69 538643
Konsularbezirk:
Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern
Generalkonsulat von Uruguay in Hamburg:
Hochallee 76, 20149Hamburg
Tel.: +49 (0)40 4106542
Fax: +49 (0)40 41 05 10 3
Konsularbezirk
Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat von Uruguay in Düsseldorf:
Carl-Theodor Str. 6, 40213 Düsseldorf
Tel.: (0049) 211 20056510 .
Fax: (0049) 211 20056011
Konsularbezirk
Bayern
Honorarkonsulat von Uruguay in München:
Sendlinger-Tor-Platz 8,VII, 80336 München
Tel.: (0049) 89 591361
Fax: (0049) 89 591362
Konsularbezirk
Brandenburg, Freistaat Sachsen
Honorarkonsulat von Uruguay in Potsdam:
Gerlach Str. 39, 14480 Potsdam
Tel.: (0049) 331 87000163
Fax: (0049) 331 864744
Konsularbezirk
Baden-Württemberg
Honorarkonsulat von Uruguay in Stuttgart:
Boeblinger Str. 104, 70199 Stuttgart
Tel.: (0049) 711 93313691
Fax: (0049) 711 93313689
Fakten
- Hauptstadt: Montevideo
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Uruguayischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +598
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer