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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Kosovo (XK)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos.

Einreisenden ab 12 Jahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen können:

  1. Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson & Johnson/Janssen)
  2. Nachweis einer Impfdosis und negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf
  3. Genesenennachweis in Form eines positiven PCR-Tests innerhalb der letzten 90 Tage vor der Einreise
  4. Nachweis von drei Impfdosen (Boosterimpfung)
  5. Negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf

Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:

  • Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
  • ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
  • kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
  • Minderjährige unter 12 Jahren,
  • Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahren mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
  • Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.

Ausreise und Transit

Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. zwei Passagiere befördern.

Beschränkungen im Land

In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen null und fünf Uhr. Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren, etc. ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 gestattet. Veranstaltungen in Innenräumen sind nur mit beschränkter Personenzahl zugelassen, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
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Konsulate
in Deutschland
  • Kosovo Honorarkonsulat Leipzig
    c/o Invest Region Leipzig
    Markt 9
    04109 Leipzig
  • Kosovo Botschaft Berlin
    Koenigsallee 20A/20B
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  • Kosovo Generalkonsulat München
    Albert-Schweitzer-Str. 62
    81735 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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