Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Sambia (ZM)
Covid-19 Informationen
Einreise
Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Sambia keinen negativen PCR-Test. Stattdessen muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die jeweilige vollständige Anzahl an Impfdosen erhalten haben (z. B Erst- und Zweitimpfung bei einem Impfstoff, der zweimalige Impfung zum vollständigen Impfschutz verlangt).
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden vor Abflug) nachweisen. In Ausnahmefällen kann auch eine kostenpflichtige Testung bei Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne auf eigene Kosten.
Kinder unter 12 Jahren sind von den o.g. Einreiseregelungen ausgenommen.
Ausreise und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum ist die Maskenpflicht überwiegend aufgehoben. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
- Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
- Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.
Fakten
- Hauptstadt: Lusaka
- Amtsprache: Englisch
- Währung: Kawacha ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +260
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reise- und Flugbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
- 2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reise- und Flugbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- Einladung vom Geschäftspartner in Sambia (2 Kopien)
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Sambia sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
im Web
in Deutschland
- Sambia Botschaft Berlin
Axel-Springer-Str. 54a
10117 Berlin - Sambia Honorarkonsulat Hamburg
Neuer Wall 19
20354 Hamburg - Sambia Honorarkonsulat Neustadt am Rübenberge
Justus-von-Liebig-Str. 26
31535 Neustadt am Rübenberge - Sambia Honorarkonsulat Bad Camberg
Bahnhofstr. 28
65517 Bad Camberg - Sambia Honorarkonsulat München
Residenzstr. 24
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer